Nach dem mutmaßlich antisemitischen Vorfall in einem französischen Freizeitpark hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen dessen Leiter erhoben. Ihm wird »Diskriminierung aufgrund von Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit« vorgeworfen, außerdem »Verweigerung einer Ware oder Dienstleistung an einem öffentlichen Ort oder Zugangsverbot«. Das teilte die Staatsanwaltschaft in Perpignan mit. Die Straftaten können mit bis zu fünf Jahren Haft und einem Bußgeld in Höhe von 75.000 Euro geahndet werden.
Der Mann hatte am Donnerstag 150 israelischen Kindern und Jugendlichen zwischen acht und 16 Jahren den Zutritt zum Park in Porté-Puymorens verweigert, obwohl diese eine Reservierung vorweisen konnten. Den Ermittlern zufolge begründete der Parkleiter das mit »persönlichen Überzeugungen«. Anschließend wurde er festgenommen, nach einer Vernehmung am Samstag aber wieder freigelassen.
Laut Staatsanwaltschaft sagte er aus, dass er die Gruppe nicht aus »ideologischen Erwägungen« zurückgewiesen habe, sondern aus »Sicherheitsgründen«. Er sei den Justizbehörden bislang nicht bekannt gewesen.
Die israelischen Jugendlichen, die ihren Urlaub im nahe gelegenen Spanien verbringen, seien nach dem Vorfall in drei Bussen an einen anderen Ort in Frankreich gefahren worden, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Gendarmerie habe für ihre Sicherheit gesorgt.
Frankreichs Innenminister Retailleau sagte dem Sender BFMTV zu dem Vorfall, er hoffe, dass die Justiz in dem Fall »sehr streng« vorgehen werde. »Wir dürfen nichts durchgehen lassen«. Antisemitische Vorfälle nähmen in Frankreich derzeit »explosionsartig zu«.
Nach jüngsten Angaben des Innenministeriums wurden in Frankreich zwischen Januar und Mai insgesamt 504 antisemitische Vorfälle registriert. Das entspricht zwar einem Rückgang von 24 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, es sind aber mehr als doppelt so viele Vorfälle wie im Vergleichszeitraum des Jahres 2023 (plus 134 Prozent).