Warum wir ein Protokoll der Beweisaufnahme brauchen
07.06.2025, 12:43Lesezeit: 2 Min.

Anders als in vielen europäischen Ländern wird in Deutschland vor den Land- und Oberlandesgerichten nicht der Inhalt der Beweisaufnahme protokolliert. Dabei wäre dies wichtig - auch um Fehlurteile zu vermeiden.
Das Strafverfahrensrecht ist in die Jahre gekommen. Viele Prozesse werden kurzerhand mit einem Deal beendet oder laufen zeitlich völlig aus dem Ruder. Beides ist der Annäherung an die Wahrheitsfindung und der Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat nicht zuträglich. Ein wichtiger Baustein zur verbesserten Konzentration und Nachprüfbarkeit gerichtlicher Entscheidungen wäre die Umsetzung der Forderung, endlich die Dokumentation der Hauptverhandlung zu regeln, also festzuhalten, was dort (aus)gesagt wird von Zeugen und Angeklagten.
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