Europa – EuGH: Freigabe von Milliarden an Ungarn nichtig

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Die Europäische Kommission hat zu Unrecht Fördergelder in Milliardenhöhe an Ungarn freigegeben. Zu dieser Ansicht kommt eine Gutachterin am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Die Generalanwältin schlug vor, den Beschluss für nichtig zu erklären. Sie stellte sich damit in wesentlichen Punkten hinter eine Klage des Europäischen Parlaments. Das Gutachten ist für die Richterinnen und Richter am EuGH nicht bindend, oft folgen sie ihm aber. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Die Kommission hatte im Dezember 2023 trotz anhaltender Kritik an Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien in Ungarn eingefrorene EU-Fördermittel in Höhe von 10,2 Milliarden Euro für das Land freigegeben. Bei den Bedenken ging es unter anderem um die Unabhängigkeit der Justiz. Die Kommission vertrat die Ansicht, dass eine Reform Mängel beseitigt habe. Aufgrund der Maßnahmen sei die EU-Grundrechtecharta wirksam umgesetzt und angewandt worden – eine Voraussetzung für den Erhalt der Fördergelder. Das sah das EU-Parlament anders und verklagte die Kommission vor dem höchsten Gericht der EU in Luxemburg .

Nach Einschätzung der zuständigen Generalanwältin hatte die Kommission die Voraussetzungen für die Auszahlung nicht ordnungsgemäß geprüft. Sie hätte erst nachweisen müssen, dass die erforderlichen gesetzlichen Reformen in Kraft getreten seien. Außerdem habe die Brüsseler Behörde ihre Entscheidung nicht ordnungsgemäß begründet.

Wenn der EuGH dem Gutachten folgt, wären die rund 10 Milliarden Euro sofort wieder eingefroren. »Und die X Milliarden, die Ungarn in der Zwischenzeit davon ausgegeben hat, müssten sofort zurückgezahlt werden«, sagte der Grünen-EU-Abgeordnete Daniel Freund dem SPIEGEL. »Das wäre eine Blamage für die Kommission und ein finanzielles Desaster für Orbán, aber ein guter Tag für europäische Steuerzahler und den Rechtsstaat.«

Das EU-Parlament hatte der Kommission darüber hinaus einen Ermessensmissbrauch vorgeworfen. Sie habe ihre Entscheidungsbefugnis als Gegenleistung dafür missbraucht, dass Ungarn sein Veto gegen bestimmte dringende Entscheidungen im Europäischen Rat aufgegeben habe, hieß es. Diesen Vorwurf hielt die Generalanwältin für nicht ausreichend belegt.

Klage ist seltener Vorgang

Dass das EU-Parlament die Kommission vor den EuGH bringt, ist äußerst selten. Kritiker des Vorgangs warnten, Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán könne sich dadurch weiter als Opfer einer politischen Kampagne des Parlaments inszenieren.

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