Elektroschrott: Bundeskabinett beschließt Gesetzesänderung zur einfacheren Entsorgung

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E-Zigaretten und andere Elektrogeräte sollen künftig nach Gebrauch einfacher im Handel abgegeben werden können. Das geht aus einer Gesetzesänderung hervor, die das Bundeskabinett beschlossen hat. Verbraucher sollen E-Zigaretten künftig an allen Verkaufsstellen zurückgeben können, wo diese verkauft werden – also zum Beispiel auch an Kiosken oder Tankstellen. Die Rückgabe soll dabei nicht an Bedingungen wie etwa den Kauf einer neuen E-Zigarette geknüpft werden.

Laut Bundesumweltministerium soll mit dem neuen Gesetz erreicht werden, dass der Elektromüll ordnungsgemäß entsorgt wird und nicht mehr so häufig in der Umwelt oder im Restmüll landet. Zu diesem Zweck sollen auch die Verkaufsstellen künftig über die Rücknahme informieren.

Generell sollen Verbraucher mehr Informationen zur Entsorgung von Altgeräten erhalten. Der nun beschlossene Entwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sieht vor, dass Sammelstellen für Elektrogeräte in den Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser als bislang auf Rückgabemöglichkeiten aufmerksam gemacht werden. Außerdem sollen Verkaufsorte – etwa Regale – mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne versehen werden und Käufern von Elektrogeräten anzeigen, dass sie ein Gerät kaufen, das nach der Gebrauchsphase getrennt zu entsorgen ist.

Falsch entsorgte Lithium-Batterien als häufige Brandursache

Die geplante Gesetzesänderung, über die der Bundestag noch beraten muss, sieht ebenfalls Maßnahmen gegen Brandrisiken vor, die durch die falsche Entsorgung von Lithiumbatterien entstehen. So soll es künftig nur noch geschultem Personal des Wertstoffhofs erlaubt sein, diese Batterien zu sammeln und in entsprechende Behälter einzusortieren. Verbraucher sollen dies nicht mehr selbst machen dürfen.

Nach Angaben des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) gibt es bundesweit bis zu dreißig Brände pro Tag in Recycling- und Sortieranlagen, auf Betriebshöfen oder in Müllfahrzeugen. Häufig sind Lithium-Batterien für die Brände verantwortlich.

Verbände äußern Kritik zur geplanten Gesetzesänderung

Insgesamt sieht das Bundesumweltministerium in Sachen Entsorgung von Elektrogeräten großen Handlungsbedarf: Die Zahl der Elektrogeräte hat sich in weniger als zehn Jahren verdoppelt, heißt es. Während im Jahr 2013 laut Ministerium noch rund 1,6 Millionen Tonnen Elektrogeräte in Umlauf waren, waren es 2021 schon mehr als drei Millionen Tonnen. Mit dem Anstieg wächst auch die Zahl der defekten und ausgedienten Geräte.

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