DFB-Schiedsrichter dürfen vor Arbeitsgerichten klagen

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Das Landesarbeitsgericht Köln eröffnet Schiedsrichtern des Deutschen Fußball-Bundes die Chance, ihre Forderungen gegen den Verband auf juristischem Weg durchzusetzen.

DFB-Schiedsrichter dürfen künftig vor dem Arbeitsgericht gegen den Verband klagen.

DFB-Schiedsrichter dürfen künftig vor dem Arbeitsgericht gegen den Verband klagen. IMAGO/SSVg Velbert 02

Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit einer wegweisenden Entscheidung den Rechtsweg für DFB-Schiedsrichter zu den Arbeitsgerichten frei gemacht. Grundlage ist ein Urteil vom 16. Juni, das nun veröffentlicht wurde. Laut diesem sollen Referees Forderungen gegen den Deutschen Fußball-Bund in Zukunft juristisch einklagen dürfen. Rechtskräftig ist die Entscheidung aber noch nicht. Das Kölner Gericht hat eine Rechtsbeschwerde zugelassen.

Anstoß der Verhandlung war ein 28-jähriger Unparteiischer, der wegen seines Alters im Vorjahr nicht für die Schiedsrichterliste des DFB in der 3. Liga vorgeschlagen worden war. Der Schiedsrichter hatte daher einen Entschädigungs- und Schadensersatzanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend gemacht.

DFB-Begründung abgewiesen

Der Verband bestritt indes, dass das Arbeitsgericht für diese Fälle zuständig sei. So sei auch bei einer Aufnahme in die Schiedsrichterliste kein Arbeitsverhältnis begründet worden. Für das Landesarbeitsgericht Köln stellt sich dieser Sachverhalt jedoch anders da. Das vom Kläger angestrebte Rechtsverhältnis sei durchaus als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren, da eine persönliche Abhängigkeit vom Verband bestehe.

DPA, mja

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