Die Strafe in Höhe von 110.000 Euro fällt zwar eher gering aus, doch die Folgen für den DFB könnten dafür umso gravierender sein. Nach Ansicht der Großen Wirtschaftsstrafkammer sollte die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 nach sich ziehen.

Der DFB wurde zu einer Strafe in Höhe von 110.000 Euro verurteilt. picture alliance/dpa
Ab dem Herbst will es sich mit dem Vorwurf befassen, der Verband habe Einnahmen aus der Bandenwerbung von Heimländerspielen der Nationalmannschaft aus den Jahren 2014 und 2015 in der Steuererklärung falsch deklariert. Beim Sommermärchen-Prozess, in dem am Mittwoch fast zehn Jahre nach den Enthüllungen des Spiegel ein Urteil gesprochen wurde, ging es lediglich um die Steuererklärung von 2006.
DFB hat 2,7 Millionen Euro an Steuern verkürzt
Der ursprüngliche Verdacht, es könnte sich um Schmiergeld für einen Stimmenkauf gehandelt haben, damit Deutschland den Zuschlag zur Ausrichtung der WM 2006 erhält, ist in dem 14 Monate laufenden Gerichtsverfahren früh ad acta gelegt worden. In ihrem Urteil kam die Große Wirtschaftsstrafkammer zu dem Ergebnis, dass durch die Geltendmachung einer Darlehensrückzahlung in der Höhe von 6,7 Millionen Euro plus Zinsen als Betriebsausgabe im WM-Jahr 2.726.914,15 Euro an Steuern verkürzt wurde. Der DFB wurde mit einer Verbandsgeldbuße in Höhe von 110.000 Euro belegt. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt werden.
Das Landgericht Frankfurt urteilte, dass der DFB die Rückzahlung eines Darlehens aus dem Jahr 2002 bereits in den Vorjahren als Betriebsausgabe hätte geltend machen müssen. Der Betrag war 2005 an den Unternehmer Robert Louis-Dreyfus zurückgeführt worden, der das Darlehen 2002 WM-OK-Chef Franz Beckenbauer gewährt hatte. Das Geld floss vier Jahre vor der WM auf ein Konto der Firma Kemco in Katar, hinter dem sich Mohammed bin Hammam, ein Mitglied der FIFA-Finanzkommission, verbarg.
Verfahren gegen Schmidt, Niersbach und Zwanziger bereits eingestellt
Zu diesem Zeitpunkt waren Schmiergeldzahlungen für Unternehmen sogar noch steuerlich abzugsfähig, für einen gemeinnützigen Verein hätte die Zahlung jedoch die Aberkennung der Gemeinnützigkeit bedeutet. Deshalb suchten die damals handelnden Spitzenfunktionäre Horst R. Schmidt, Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger nach Auffassung des Gerichts nach einer Lösung, um den wirklichen Zweck zu verschleiern. Der Überweisungsträger für die Rückzahlung trug aus diesem Grund den Verwendungszweck "FIFA Gala 2006". Die Verfahren gegen die drei ehemaligen DFB-Funktionäre wurden bereits gegen die Zahlung von Geldauflagen eingestellt. Schmidt zahlte 65.000 Euro, Niersbach 25.000 Euro und Zwanziger 10.000 Euro.
"Es wurden vorsätzlich Steuern hinterzogen. Das steht für das Gericht zweifelsfrei fest", sagte die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler. "Auch der DFB hat mit Schwarzgeldzahlungen hantiert und das korrupte System der FIFA unterstützt." In der Urteilsbegründung beklagte die Kammer erneut den aus ihrer Sicht mangelnden Aufklärungswillen des Verbandes.
Die Anklage wertete den Richterspruch als Erfolg. "Heute ist ein guter Tag für die Steuerfahndung Frankfurt und die Justiz in Hessen", sagte Oberstaatsanwalt Jesco Kümmel. "Das Gericht hat in schonungsloser Deutlichkeit festgestellt, dass der DFB 2006 Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hat." Kümmel rechnet allerdings mit der Revision des DFB, über die dann der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden müsste.
Aberkennung der Gemeinnützigkeit kostete den DFB 22,5 Millionen Euro
Dies wird dann vermutlich erst Ende 2026 der Fall sein. Bis dahin könnte auch das Finanzgericht Kassel ein anderes Verfahren ruhen lassen. Der DFB klagt dort gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006, weshalb er 2017 bereits 22,5 Millionen Euro an Steuern nachgezahlt hat.
Das Finanzgericht ist nicht an das Urteil des Landgerichts gebunden, gleichwohl stellte Richterin Distler in ihrer Urteilsbegründung fest: "Dass die Gemeinnützigkeit zumindest für das Jahr 2006 entzogen wird, dürfte auf der Hand liegen." Insgesamt hat der Verband Rückstellungen von über 50 Millionen Euro gebildet, unter anderem auch, um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 in der Bilanz abzubilden.
Michael Ebert