Der Prozess gegen die Hamburger Unternehmerin Christina Block ist unterbrochen worden. Die nächsten beiden Prozesstage wurden aufgehoben, erst am 25. Juli wird die Verhandlung fortgesetzt. Das ordnete die Vorsitzende Richterin am Morgen an. Eigentlich waren 37 Prozesstage bis Ende des Jahres angesetzt.
Block wird beschuldigt, die Entführung von zwei ihrer vier Kinder beauftragt zu haben, die zu diesem Zeitpunkt beim Vater Stephan Hensel in Dänemark lebten. In der Neujahrsnacht 2024 sollen sie sich dort ein Feuerwerk angesehen haben, als mehrere maskierte Täter Hensel angegriffen und die Kinder in einen Wagen gezerrt und verschleppt haben sollen. Kurz nach der Entführung tauchten sie bei ihrer Mutter in Hamburg auf, bevor ein Gericht entschied, dass sie nach Dänemark zurückkehren sollten. Block und Hensel hatten zuvor jahrelang um das Sorgerecht für die Kinder gestritten.
Vorwürfe bestritten
Hintergrund der aktuellen Entscheidung ist die Nebenklage des elf Jahre alten Sohnes Blocks. Das Hamburger Oberlandesgericht hatte in der vergangenen Woche nach einer Beschwerde der Verteidigung Blocks entschieden, dass er vorerst nicht als Nebenkläger auftreten könne. In ihrer nun vorliegenden Begründung der Eilentscheidung hätten die Richter die Frage aufgeworfen, ob der Vater das Kind rechtlich vertreten könne – etwa um Anwälte zu bestellen – oder ob ein Interessenkonflikt bestehe, sagte eine Gerichtssprecherin.
Zu klären sei auch, ob die in der Eilentscheidung genannten Gründe auch auf die 14-jährige Schwester anzuwenden seien, die weiterhin als Nebenklägerin in dem Prozess auftritt. Auch dagegen wurde am Dienstag seitens eines Verteidigers Beschwerde erhoben. Außerdem beantragten die Verteidiger mehrerer Angeklagter eine Aussetzung des Verfahrens.
Mit Block stehen in dem Prozess sechs weitere Angeklagte, darunter ihr Lebensgefährte – der frühere Sportmoderator Gerhard Delling – vor Gericht. Christina Block und Gerhard Delling bestreiten die Vorwürfe. Blocks Anwalt teilte in der Vergangenheit mehrfach mit, seine Mandantin habe »den Auftrag« zur Entführung ihrer Kinder »nicht erteilt und wäre dazu niemals bereit gewesen«. Dellings Anwalt nannte die Vorwürfe »rechtlich unzutreffend«. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.