Christina Block scheitert mit Verfassungsbeschwerde in Sorgerechtsstreit

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Im Sorgerechtsstreit um zwei Kinder von Christina Block hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde der Hamburger Unternehmerin abgewiesen. Die Verfassungsbeschwerde sei nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte das Gericht in Karlsruhe mit . Zur Begründung hieß es, wegen eines in Dänemark ergangenen Beschlusses zum Sorgerecht könnten die Verfassungsrichter keine rechtlich belastenden Wirkungen der deutschen Entscheidungen für die Mutter erkennen. Auch ihre Grundrechte seien durch die Urteile deutscher Gerichte nicht verletzt worden.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts schließe ein Kapitel in einem grenzübergreifenden Sorgerechtsstreit ab, erklärte Christina Blocks familienrechtliche Anwältin Elisabeth Unger. Die Anwältin fügte hinzu, sie werde nun gemeinsam mit einem Berliner Kollegen, der die Verfassungsbeschwerde geführt habe, sämtliche sich ergebenden Fragen auswerten und das weitere Vorgehen gründlich prüfen.

Dänisches Gericht spricht dem Vater das Sorgerecht zu

Die 52-jährige Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette Block House, Eugen Block, streitet seit Jahren mit ihrem geschiedenen Mann um das Sorgerecht für die beiden jüngsten ihrer vier gemeinsamen Kinder. Der Ex-Mann lebt mit ihnen in Dänemark.

Ende August 2021 waren die Kinder von einem Besuch bei ihrem Vater nicht zurückgekehrt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat den 51-Jährigen wegen Entziehung Minderjähriger angeklagt. Anfang Mai hatte Unger bestätigt, dass ein Gericht im dänischen Sonderburg dem Vater das alleinige Sorgerecht zugesprochen hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hatte im Oktober 2021 der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Der Vater ignorierte diese Entscheidung. Im Februar 2024 entschied das OLG, dass deutsche Gerichte nicht mehr zuständig seien. Die Kinder hätten inzwischen ihren verfestigten Lebensmittelpunkt in Dänemark. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war nach Angaben der Anwältin unter anderem die Verletzung rechtlichen Gehörs von Christina Block und ihrer beiden Kinder.

Die Mutter soll im Zusammenwirken mit einem 62-jährigen Deutschen den Auftrag erteilt haben, ihre Tochter und ihren Sohn gewaltsam der Obhut des Vaters zu entziehen. Der Strafverteidiger von Christina Block, Otmar Kury, warf der Staatsanwaltschaft Voreingenommenheit vor. Der Anwalt beschuldigte die bereits gestorbene Großmutter der Kinder als Auftraggeberin für die Entführungsaktion .

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