CDU-Bundestagsabgeordneter: Vorwürfe gegen Tilman Kuban

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Gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Tilman Kuban wird ermittelt, seine Immunität gilt dafür als aufgehoben.  Kuban selbst wollte sich auf dpa-Anfrage unter Verweis auf die Privatsphäre nicht äußern. In einer internen Mail schrieb der frühere Chef der Jungen Union nach dpa-Informationen, seine Frau und er hätten sich vor einigen Monaten getrennt. „In diesem Zusammenhang werden mir Dinge vorgeworfen, die ich vehement bestreite.“ Der zuständige Bundestagsausschuss erfuhr nach Angaben der CDU/CSU-Fraktion am 9. Oktober von den Vorwürfen gegen Kuban. „Die Fraktionsspitze nimmt die Vorwürfe ernst, ohne eine rechtliche oder tatsächliche Bewertung vornehmen zu können. Diese kann nur durch die ermittelnde Behörde erfolgen, es gilt die Unschuldsvermutung“, sagt ein Fraktionssprecher. Mit Kuban, der früher JU-Vorsitzender gewesen war, sei am 10. Oktober vereinbart worden, dass er seinen Vorsitz einer Fraktions-Arbeitsgruppe bis zur Klärung der Vorwürfe ruhen lasse. Dabei geht es um die AG Angelegenheiten der Europäischen Union. Die Immunität der Bundestagsabgeordneten erschwert die Strafverfolgung. Sie soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherstellen. Für strafrechtliche Ermittlungen gegen Abgeordnete gilt eine generelle Genehmigung, die Bundestagspräsidentin muss aber informiert werden. Weitere Schritte wie die Erhebung einer Anklage oder Durchsuchungen müsste das Plenum in öffentlicher Sitzung genehmigen. In solchen Fällen werden aber keine Details genannt.

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