Nach dem knappen Scheitern bei der Bundestagswahl hat das Bündnis Sahra Wagenknecht Einspruch gegen das Ergebnis der Auszählung eingelegt. Zählfehler hätten dazu geführt, dass bis zu 32 000 Stimmen für das BSW nicht oder falsch zugeordnet worden seien, erklärte die Partei unter Berufung auf eigene Berechnungen. Zur Fünf-Prozent-Hürde hätten aber nur 9 529 Stimmen gefehlt. Parteichefin Sahra Wagenknecht sagte der Tageszeitung Rheinische Post: „Das BSW verlangt nicht mehr und nicht weniger, als dass jede Stimme, die für das BSW abgegeben wurde, auch für das BSW zählt. Das ist bisher definitiv nicht der Fall.“ Das BSW gehe nicht davon aus, dass bewusst manipuliert worden sei, sagte ihre Co-Chefin Amira Mohamed Ali: „Wir glauben, dass da Fehler passiert sind.“ Laut Wahlprüfungsgesetz kann jeder Wahlberechtigte binnen zwei Monaten nach einer Wahl schriftlich Einspruch einlegen. Die Frist lief am Mittwoch ab. Nach Angaben des Bundestags gingen bis Dienstagnachmittag 885 solcher Eingaben ein. Darüber berät der Wahlprüfungsausschuss.