Bundeskabinett: Reform bei Nierenspenden

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Lebendorganspenden in Deutschland sollen künftig leichter möglich sein. Das Bundeskabinett beschloss eine entsprechende Änderung des Transplantationsgesetzes. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Lebendnierenspenden in Zukunft auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren über Kreuz ermöglicht werden. Damit würde der Kreis der Organspenderinnen und -spender sowie der Organempfängerinnen und -empfänger erweitert. Auch soll ein nationales Programm für die Überkreuzlebendnierenspende eingerichtet werden. Zudem wird die anonyme Spende an eine nicht bekannte Person ermöglicht. Bislang muss nach deutschem Recht eine lebend spendende Person nicht nur biologisch kompatibel mit dem Kranken sein. Eine Lebendspende ist auch nur zulässig, wenn sich beide Personen nahestehen. Das gilt bei Verwandten ersten oder zweiten Grades, Verlobten, Lebenspartnern und Personen, die sich offensichtlich sehr nahe sind.

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