Der Prozess um die Entführung der Kinder von Christina Block ist wegen eines Streits um das Fragerecht der Nebenklage ins Stocken geraten. Blocks Verteidiger Ingo Bott erklärte, seine Mandantin werde keine Fragen mehr beantworten, die der Anwalt ihres Ex-Mannes Stephan Hensel stelle. Sie mache von ihrem Schweigerecht Gebrauch.
Die Vorsitzende Richterin ordnete an, dass Hensels Anwalt seine Fragen trotzdem stellen dürfe. Die Angeklagte könne entscheiden, ob sie antworte oder nicht. Das wollte Bott nicht akzeptieren und beantragte einen Gerichtsbeschluss.
Die Kammer bestätigte jedoch die Anordnung der Vorsitzenden und erlaubte dem Anwalt, weitere Fragen an Block zu richten. Doch schon seine nächste Frage beanstandete Bott erneut. Die Kammer muss somit ein zweites Mal einen Beschluss fassen.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte Mitte April 2025 Anklage gegen Block und sechs weitere Personen erhoben. Unter ihnen ist auch Blocks Lebensgefährte, der ehemalige Sportmoderator Gerhard Delling . Die Ermittler werfen Christina Block und zwei weiteren Angeklagten schwere Entziehung Minderjähriger, gefährliche Körperverletzung sowie Freiheitsberaubung vor. Den übrigen vier Angeklagten, unter ihnen Delling, wird jeweils Beihilfe zu den Straftaten vorgeworfen.
Christina Block und Gerhard Delling bestreiten die Vorwürfe. Blocks Anwalt teilte in der Vergangenheit mehrfach mit, seine Mandantin habe »den Auftrag« zur Entführung ihrer Kinder »nicht erteilt und wäre dazu niemals bereit gewesen«. Dellings Anwalt nannte die Vorwürfe »rechtlich unzutreffend«.