Die Initiative »Volksentscheid Berlin autofrei« kann ihre Pläne für ein weitgehendes Autoverbot in der Hauptstadt vorantreiben. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat den Antrag zur Einleitung des Volksbegehrens für zulässig erklärt.
Berlins höchstes Gericht widersprach damit der Einschätzung des Berliner Senats. Dieser hielt das in einem Gesetzentwurf der Initiative formulierte Ziel für verfassungsrechtlich bedenklich und hatte daher die Richter bereits 2022 um eine Prüfung gebeten, ob ein solcher Volksentscheid überhaupt zulässig wäre.
Das Gericht kam nun zu dem Schluss, dass der Entwurf vereinbar ist mit der Berliner Verfassung, dem Grundgesetz sowie Bundesrecht. Damit ist die Initiative einen wesentlichen Schritt weiter.
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Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor:
Straßen innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings werden größtenteils zu autoreduzierten Straßen umgewidmet
Private Fahrten sollen dort pro Person nur noch zwölfmal im Jahr möglich sein, etwa für Umzüge oder den Transport sperriger Güter. Die Sondererlaubnis dafür soll online abgerufen werden können. Ausnahmen von der Begrenzung soll es nur für Feuerwehr, Müllabfuhr, Taxis sowie den Liefer- und Wirtschaftsverkehr geben.
Das Parken soll nur noch mit Sondererlaubnis möglich sein.
Der öffentliche Nahverkehr soll deutlich ausgebaut werden, damit er die vielen erwarteten neuen Fahrgäste aufnehmen kann
Mehr zu der Initiative lesen Sie hier: Der große Autoplan – und woran er scheitern könnte
Initiative sammelt nun Unterschriften
Die Initiative kann die nächste Phase des Volksbegehrens einleiten. Innerhalb von vier Monaten müssen die Unterschriften von mindestens sieben Prozent der Berliner Wahlberechtigten gesammelt werden. Das sind derzeit rund 170.000 Menschen.
Gelingt das, würde ein Volksentscheid folgen, bei dem wie bei einer Wahl über den Gesetzentwurf abgestimmt wird. Der Volksentscheid wäre erfolgreich und würde das Gesetz in Kraft setzen, wenn eine Mehrheit der Wähler und zugleich mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten zugestimmt haben.
Die Initiative hatte im Sommer 2021 mehr als 50.000 Unterschriften für die Einleitung eines entsprechenden Volksbegehrens zur Verkehrswende gesammelt. Nötig waren in dieser ersten Phase des Volksbegehrens 20.000 gültige Stimmen. Doch zum nächsten Sammelschritt kam es nicht: Der Senat schaltete das Verfassungsgericht ein.