Angeblich Haftbefehl: Krah hat bei Böhmermann eine Rechnung offen

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Ein Rechtsstreit zwischen dem ZDF-Moderator Jan Böhmermann und dem AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah hat eine letzte Eskalationsstufe erreicht. Wie Böhmermanns Anwalt im Gespräch mit der F.A.Z. bestätigt, habe der Moderator mittels eines Vollstreckungsverfahrens 5000 Euro von Krah eingefordert. 296,26 Euro seien noch offen. Zu einem Termin mit der Gerichtsvollzieherin sei Krah nicht erschienen. Die Deutsche Presse-Agentur meldet, das Amtsgericht Chemnitz habe daraufhin einen Haftbefehl gegen Krah erlassen, das habe eine „am Verfahren beteiligte Person“ mitgeteilt und damit entsprechende Angaben des Magazins „Der Spiegel“ bestätigt. Auf mehrfache Anfrage der F.A.Z. beim Amtsgericht hieß es derweil, man könne dazu gar nichts sagen. Dort scheint es ein Kommunikationsproblem zu geben.

Es werde geprüft, ob die für eine Vollstreckung eines Haftbefehls nötige Aufhebung von Krahs Immunität als Bundestagsabgeordneter beantragt werden soll, heißt es bei der Deutschen Presse-Agentur. Krah hatte Böhmermann wegen angeblich beleidigender Äußerungen in dessen Podcast verklagt und den Prozess verloren. Der Deutschen Presse-Agentur gegenüber teilte Krah mit, er habe in dem Rechtsstreit mit Böhmermann bereits im Januar gezahlt und seinen Anwalt nun um Klärung gebeten. „Offenbar geht es um einen zusätzlichen Kleinbetrag an Kosten, den ich nun zahlen werde“, fügte er hinzu. „Rückforderung bleibt vorbehalten.“

Ausgangspunkt der Klage war eine Hörerzuschrift, die Böhmermann in seinem Podcast „Fest und Flauschig“ im Oktober 2024 vorgelesen hatte. Der Zuschrift zufolge habe Krah im Käferzelt auf dem Oktoberfest 200 Flaschen Champagner bestellt. Der Gastronom Michael Käfer habe die Bestellung storniert, nachdem er von der Anwesenheit des Politikers erfahren habe. Die Besucher des Festzelts hätten Krah ausgebuht. Böhmermann hatte nachgeschoben, dass es um „nur“ 50 Flaschen Champagner gegangen sei.

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