Zeitenwende: Wehrfähige Männer müssen Auslandsreisen nicht beantragen

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Das Verteidigungsministerium hat eine deutlich vereinfachte Regelung für lange Auslandsreisen wehrfähiger Männer auf den Weg gebracht. Damit soll klargestellt werden, dass Anträge auf Auslandsaufenthalt nicht gestellt werden müssen, wie eine Sprecherin der Nachrichtenagentur dpa.

Dazu werde mit einer sogenannten Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger und auch durch eine interne Verwaltungsvorschrift in Form eines Erlasses eine Ausnahmeregelung in Kraft gesetzt. Damit werde Klarheit für alle Betroffenen als auch Rechtssicherheit für die Verwaltung hergestellt.

»Jeder Mann darf frei reisen«

»Mit der anstehenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist damit auch formal klar geregelt: Jeder Mann darf frei reisen. Die Allgemeinverfügung wird formal einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten«, sagte die Sprecherin. Dies könne sich allerdings ändern, »wenn sich die Sicherheitslage verschärfen und der Wehrdienst verpflichtend werden sollte«. Für diesen Fall habe das Verteidigungsministerium mit dem Gesetz vorgesorgt.

Vorausgegangen waren Diskussionen am Osterwochenende über eine mögliche Konsequenz aus dem Gesetz über den neuen Wehrdienst – dem sogenannten Wehrdienst-Modernisierungsgesetz. Kritisiert wurde, dass sich demnach grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen müssten.

Entscheidung für Wehrdienst soll freiwillig bleiben

Zum 1. Januar war eine Wehrdienstreform in Kraft getreten. Beschlossen worden war eine Wiedereinführung der Wehrerfassung und eine verpflichtende Musterung ganzer Jahrgänge. Ziel ist eine personelle Aufstockung der Truppe. Die Entscheidung für den Wehrdienst soll freiwillig bleiben, sofern angestrebte Personalziele erreicht werden. Hintergrund der Reform waren neue Nato-Vorgaben angesichts der erhöhten Bedrohung durch Russland.

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