Berlin will sein Landesverfassungsgericht besser vor Extremisten schützen. Dafür hat Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) am Dienstag mehrere Gesetzentwürfe vorgestellt, mit dem Ziel, die Verfassung entsprechend zu ändern.
So soll künftig der Status des Berliner Verfassungsgerichtshofs als Verfassungsorgan in der Landesverfassung festgeschrieben werden. Ebenso sollen Regelungen, die für den Verfassungsgerichtshof gelten, in die Landesverfassung aufgenommen werden. Dadurch könnte das Landesparlament, das Abgeordnetenhaus, diese Regelungen nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit ändern. Bisher reicht eine einfache Mehrheit.
Beispiele für solche Regelungen sind unter anderem die Festschreibung der Amtszeit der Verfassungsrichter auf sieben Jahre, der Ausschluss einer Wiederwahl oder auch die sogenannte Geschäftsordnungsautonomie. Mit dieser Autonomie schützt sich der Verfassungsgerichtshof vor dem Einfluss auf seine Geschäftsordnung, etwa durch die Regierung.
Auch soll in der Verfassung festgeschrieben werden, dass unter anderem die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs für alle Verfassungsorgane, Gerichte und Behörden des Landes Berlin bindend sind.
Dass es solche »Schutzmaßnahmen« für Berlin benötige, zeige die Lehre aus »der inländischen und europäischen Realität der letzten Jahre«, so Badenberg. Konkret nennt die Senatorin die Länder Ungarn und Polen, an denen man sehen könne, »wie schnell Rechtsstaatlichkeit erodiert, sobald autoritär-populistische Kräfte die Justiz ins Visier nehmen«.

vor 2 Stunden
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