Der Kleine Waffenschein erlaubt es Inhabern, bestimmte Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit bei sich zu führen. Allerdings darf die Waffe nur verdeckt mitgeführt werden, ein sichtbares Tragen ist nicht erlaubt. Auch bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Tragen nicht erlaubt.
Um einen Kleinen Waffenschein zu erhalten, muss man mindestens 18 Jahre alt sein und seine persönliche Eignung sowie Zuverlässigkeit nachweisen – man darf etwa nicht vorbestraft sein. Laut Bundesverwaltungsamt ist die Benutzung der Waffen außerhalb von Schießständen und dem eigenen Grundstück verboten – sie dürfen nur bei Notwehr oder Notstand benutzt werden.
Über die Gründe für die Zunahme wird nur gemutmaßt. Die höhere Nachfrage nach solchen Waffen deute auf ein wachsendes Sicherheitsbedürfnis der Bürger hin, heißt es teils in Innenministerien der Länder. Die Gewerkschaft der Polizei sah in der Zunahme ein Indiz für die zunehmende Angst der Bevölkerung, dass der Staat ihren Schutz nicht mehr gewährleisten könne.
Kritik von Sicherheitsbehörden
Sicherheitsbehörden und die Gewerkschaft der Polizei sehen die Entwicklung mit Sorge. Die Polizei warnt, dass es sich nur um eine scheinbare Sicherheit handele und solche Anscheinswaffen eher gefährlich seien. Die größte Gefahr bestehe darin, dass Schreckschusswaffen äußerlich meist baugleich mit scharfen Schusswaffen seien, was die Arbeit der Polizei enorm erschwere.
Aus polizeilicher Sicht könnten Waffen zur Selbstverteidigung zudem oft gegen denjenigen eingesetzt werden, der sich schützen möchte. In Konfliktsituationen könnten sie zu einer Gewalteskalation führen. Zudem können diese Waffen bei unsachgemäßem Gebrauch oder aus nächster Nähe Verletzungen verursachen.

vor 1 Tag
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