Hubertz erläuterte, dass in bestehende Bescheide nicht eingegriffen werde. Wohngeld wird nach Angaben des Bauministeriums in der Regel für zwölf Monate bewilligt, unter bestimmten Umständen auch für 24 Monate. Danach muss es neu beantragt werden. In der Ressortabstimmung sollen andere Ministerien Einschätzungen zum »Gesetz zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes« abgeben können. Danach muss das Kabinett entscheiden.
Ministerin spricht von schmerzhaftem Schritt
Hubertz begründete die geplanten Einschnitte damit, dass die Regierung wegen der vielen Krisen und mangels Wirtschaftswachstums sparen müsse. Eine Milliarde Euro müsse der Bund beim Wohngeld einsparen, eine Milliarde die Länder. »Von bislang rund fünf Milliarden Euro von Bund und Ländern bleiben dann rund drei Milliarden an jährlichen Ausgaben übrig.« Der Schritt sei für sie als Sozialdemokratin schmerzhaft.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts bezogen 2024 gut 1,2 Millionen Haushalte die staatliche Unterstützung für Menschen mit geringen Einkommen und hohen Wohnkosten. Anfang 2023 war mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet worden. Die Ausgaben lagen laut Statistikamt 2024 bei 4,7 Milliarden Euro. Nach Angaben des Ministeriums sind 44 Prozent der Bezieher Familien, in 52 Prozent der Wohngeldhaushalte leben Rentnerinnen und Rentner.

vor 1 Stunde
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