Verschwindet die in iOS fest integrierte Anti-Tracking-Nachfrage bald in Deutschland? Apple hat am Donnerstag erstmals konkret davor gewarnt, die Funktion in europäischen Ländern womöglich abzuschalten – in direkter Reaktion auf Wettbewerbsuntersuchungen. Diese könnten den Konzern "dazu zwingen, diese Funktion zum Nachteil der europäischen Verbraucher zurückzuziehen", wie Apple in einer Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur dpa mitteilte.
Das Unternehmen sei aber bemüht, die zuständigen Behörden zum Einlenken zu bewegen und "Apple zu erlauben, unseren Nutzern dieses wichtige Datenschutz-Tool auch weiterhin zur Verfügung zu stellen".
Werbebranche klagte über Milliardenverluste
Um auf die von iOS speziell vergebene Werbe-ID zuzugreifen, müssen Apps seit mehreren Jahren erst die Erlaubnis des Nutzers einholen. Mit Kenntnis dieser ID lässt sich Werbe-Tracking auch Anbieter-übergreifend vornehmen, andere Formen des Anbieter-übergreifenden Werbe-Trackings verbietet Apple den App-Anbietern auf seiner Plattform.
Diese Funktion "App-Tracking-Transparenz" (App Tracking Transparency – ATT) sorgte nach der Einführung von iOS 14.5 für massiven Aufruhr in der Werbebranche. Werberiesen wie Meta/Facebook beklagten damals Milliardeneinbußen, scheinen sich inzwischen aber damit arrangiert zu haben und konnten offenbar teils auch auf andere Tracking-Methoden ausweichen.
Wettbewerbsverfahren auch in Deutschland und Frankreich
In mehreren europäischen Ländern laufen Wettbewerbsverfahren gegen Apple. In Frankreich entschieden die zuständigen Regulierer Anfang des Jahres, dass die konkrete Umsetzung "im Sinne des Wettbewerbsrechts missbräuchlich" ist und verhängten eine Strafe in Höhe von 150 Millionen Euro gegen den Konzern. Apples Funktion verhindert, dass App-Anbieter die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung richtig erfüllen und machen es für Nutzer "übermäßig komplex", argumentierte Frankreichs Wettbewerbsbehörde.
Auch das Bundeskartellamt hat im Februar nach mehrjähriger Prüfung bemängelt, dass die ATT-Regeln nur für andere Anbieter, Apple selbst aber nicht gelten. Das Unternehmen könne Tracking-Daten aus App Store und Apple-Account etwa kombiniert zu Werbezwecken verwenden, so die Wettbewerbshüter. Das Unternehmen verweist gewöhnlich darauf, dass solche Daten nicht mit Werbe-Tracking-Informationen Dritter vermengt oder mit anderen Firmen geteilt werden.
(lbe)











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