Beim Landgericht München hat die Verlagsgruppe Penguin Random House Klage gegen die OpenAI Ireland Ltd., Anbieterin des KI-Chatbots ChatGPT, eingereicht. Die Gruppe sieht die Rechte ihres Autors und Illustrators Ingo Siegner an den Inhalten seiner Buchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ verletzt, weil ChatGPT diese Inhalte in erkennbarer Form wiedergebe und auch Illustrationen der Figur des kleinen Drachens erzeuge, die dem Original stark ähneln.
Zudem mache ChatGPT eigeninitiativ Vorschläge zur Erstellung eines druckfertigen Manuskriptes, einschließlich rechtsverletzender Cover und Klappentexten sowie konkreter Anleitungen zur Einstellung auf Selfpublishing-Plattformen.
Indizien für unrechtmäßiges Training
Es hat vermutlich Breitenwirkung, dass sich die Klage an einer überaus beliebten Kinderbuchfigur aufhängt, die das Publikum über Jahrzehnte und zudem auch in Hörbüchern und im Fernsehen beglückt hat, und zugleich weckt sie Erinnerungen an eine sehr erfolgreiche Filmkomödie, nämlich Monty Pythons „Die Ritter der Kokosnuss“. Die Ritter von Penguin Random House scheinen indes gut aufgestellt für ihre Schlacht: Es gebe Indizien dafür, dass die Werke von Ingo Siegner unrechtmäßig zum Training des KI-Systems genutzt worden seien und nun als sogenannte Memorisierung im Modell vorliegen, heißt es in einer Mitteilung von der Verlagsgruppe, und diese Memorisierung sei vergleichbar mit einer Speicherung der urheberrechtlich geschützten Inhalte, die das System auf Nutzeranfragen hin wiedergeben kann. Der beschriebene Output stellt aus Sicht der Verlagsgruppe auch eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung dar.
Mittels der Klage soll zudem künftig verhindert werden, dass menschliche Autorennamen für Inhalte verwendet werden, die maßgeblich von einer KI generiert wurden. Auf die Aufforderung zur Unterlassung und Auskunftserteilung durch die Penguin Random House Verlagsgruppe hatte Open AI trotz Fristsetzung nicht reagiert, daher sei am 27. März die Einreichung der Klage erfolgt.
Peter Kraus vom Cleff, der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des deutschen Buchhandels, hat die Klage begrüßt. Gerade für die Buchbranche sei die Durchsetzung von Rechten oft schwierig, weil KI-Konzerne kaum offenlegen, womit sie trainieren, ohne dafür eine Lizenz zu haben, so vom Cleff in einer Pressemitteilung. Umso wichtiger sei es, dass Gerichte klären, wo unzulässige Übernahmen beginnen – auch mit Blick auf Fragen der Memorisierung: „KI darf nicht auf Kosten derer wachsen, die Inhalte schaffen. Wer urheberrechtlich geschützte Werke nutzt, muss für transparente, faire und lizenzierte Lösungen sorgen.“
Der Präzedenzfall aus der Musikbranche macht Hoffnung
Dieser Einschätzung ist unbedingt zuzustimmen. Als erste Klage dieser Art, bei der in Deutschland ein Buchverlag gegen einen KI-Anbieter vorgeht, hat sie Vorbildcharakter. Und sie hat selbst ein Vorbild in der Klage der Musikverwertungsgesellschaft GEMA gegen Open AI, bei der im vergangenen November das Landgericht München entschieden hatte, dass ChatGPT die Urheberrechte von Liedtextern durch unlizenzierte Verwertung ihrer Songtexte verletzt habe. Open AI wurde zu Schadenersatz verurteilt. Der Konzern darf die Liedtexte gemäß dem Urteil nicht mehr speichern oder ausgeben und muss darüber informieren, welche Umsätze er mit den verwerteten Liedern gemacht hat. Open AI hat dagegen Berufung eingelegt.
Der Digitalkonzern wird sich gewiss nicht leicht geschlagen geben, und viele bedauern zudem, dass das Training der Maschinen mit den geraubten Daten ja schon stattgefunden habe, das Kind also in den Brunnen gefallen sei – das gilt ebenso für den Parallelfall auf dem Buchmarkt. Aber dennoch sind schon die Klage und ihre Aussicht auf Erfolg vor einem deutschen Gericht Hoffnungsschimmer, dass, selbst wenn der eklatante Raub geistigen Eigentums durch KI-Firmen nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, zumindest der entstandene Schaden begrenzt werden könnte. Den Kokosnussdrachenreitern wünschen wir im Namen aller Urheber vor Gericht alles Gute.

vor 2 Stunden
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