Im neuen Jahr treten zahlreiche Neuerungen in Kraft. Der Mindestlohn steigt, Auszubildende erhalten ebenfalls etwas mehr Geld. Auch für Rentnerinnen könnte es eine Erhöhung geben. Gleichzeitig verteuert sich das Deutschlandticket erneut. Das Bürgergeld bekommt einen neuen Namen und strengere Sanktionen. Ein Überblick, was auf Bürgerinnen und Bürger im neuen Jahr zukommt:
Mindestlohn
Mit dem Jahreswechsel steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Auch Auszubildende erhalten etwas mehr Geld. Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr steigt auf 724 Euro pro Monat. In den weiteren Ausbildungsjahren gibt es ebenfalls eine höhere Mindestvergütung. Sie beträgt im zweiten Jahr 854 Euro, im dritten 977 und bei einem vierten Ausbildungsjahr 1.014 Euro monatlich.
Minijob-Grenze
Auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs erhöht sich im kommenden Jahr. Sie steigt von 556 auf 603 Euro im Monat.
Deutschlandticket
Wer mit einem Ticket bundesweit im Regional- und Nahverkehr unterwegs sein möchte, muss kommendes Jahr erneut mehr dafür bezahlen.
Regionalbahn in Hannover: Erneuter Preisanstieg
Foto: Shireen Broszies / dpa / picture allianceAb Januar steigt der Preis von 58 auf 63 Euro pro Monat. Bereits vor einem Jahr kam es zu einer Preiserhöhung. Derzeit nutzen nach Branchenangaben rund 14 Millionen Menschen das Angebot.
Steuerfreibetrag
Im kommenden Jahr steigt der Betrag für das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss. 2026 liegt er bei 12.348 Euro. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht und beträgt künftig 9.756 Euro.
Rente
Auch Rentnerinnen und Rentner können sich voraussichtlich ab kommendem Sommer über mehr Geld freuen. Zum 1. Juli soll es zu einer Erhöhung der Bezüge kommen. Sie könnte sich um die 3,7 Prozent bewegen, wie aus einem Entwurf für den jährlichen Rentenversicherungsbericht hervorgeht. Der angegebene Wert ist allerdings nur eine vorläufige Schätzung. Wie stark die Renten tatsächlich zulegen, entscheidet das Bundeskabinett erst im Frühjahr – abhängig von der wirtschaftlichen Lage und der Lohnentwicklung.
Ehepaar in München: Erhöhung der Bezüge soll ab Juli kommen
Foto: Frank Hoermann / Sven Simon / SvenSimon / picture allianceAußerdem gibt es steuerliche Vorteile für jene, die in der Rente weiterhin arbeiten möchten. Beschäftigte im Rentenalter dürfen mit der sogenannten Aktivrente bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Die Vorteile gelten allerdings nicht für Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobs und Beamte.
Pendlerpauschale
Auch die Pendlerpauschale steigt dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Bislang lag sie für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Der erhöhte Satz von 38 Cent griff erst ab dem 21. Kilometer.
Bürgergeld
Das viel diskutierte Bürgergeld bekommt im neuen Jahr einen neuen Namen: Es soll künftig Grundsicherung heißen. Zudem werden die Sanktionen schärfer für Bürger, die Termine im Jobcenter ohne zwingenden Grund versäumt oder eine Arbeitsaufnahme verweigert haben. In Zukunft soll direkt mit einer 30-prozentigen Kürzung bestraft werden können, wer etwa eine Weiterbildung abbricht oder Bewerbungen nicht abschickt.
Wer Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahrnimmt, dem droht ab dem zweiten verpassten Termin ebenfalls eine Kürzung um 30 Prozent. Ab dem dritten Termin sogar eine komplette Streichung der Leistungen. Das Gesetz soll großteils am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Zunächst wird der Entwurf in Bundestag und Bundesrat beraten.
Gastronomie
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie sinkt von 19 auf 7 Prozent. Diese Regelung galt schon während der Coronapandemie. Die Wiedereinführung ist vor allem ein Erfolg für die einflussreiche Gastro-Lobby und CSU-Chef Markus Söder. Es scheint mehr als fraglich, dass mit der Steuer auch die Preise sinken.
Krankenkassen-Zusatzbeiträge
Für Versicherte bei zwei großen bundesweiten Krankenkassen steigen die Zusatzbeiträge. Bei der Techniker Krankenkasse (TK) steigt er von 2,45 Prozent auf 2,69 Prozent. Die DAK-Gesundheit erhöht den Zusatzbeitrag von 2,8 Prozent auf 3,2 Prozent. Auch weitere Krankenkassen haben eine Erhöhung angekündigt.
Schufa-Score
Wer einen Kredit benötigt, ist auf den Schufa-Score angewiesen. Ab dem ersten Quartal kann man seinen Schufa-Score digital und kostenlos einsehen, entweder in der Schufa-App oder online. Bisher war oft unklar, wie die Bonität berechnet wird.
Mit dem neuen, vereinfachten Modell sollen nun auch Laien den Score ohne großen Aufwand nachrechnen können. Für zwölf Kriterien werden Punkte vergeben, die insgesamt von 100 bis 999 reichen. Je höher die Gesamtpunktzahl, desto besser gilt die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers.

vor 2 Tage
4









English (US) ·