Nach einem ersten bestätigten Fall des H5N1-Virus bei einem Wildvogel im Saarland reagiert das Landesamt nun mit strikten Schutzmaßnahmen. Um die Verbreitung der Geflügelgrippe weiter zu verhindern, werden alle Veranstaltungen mit Geflügel vom 30. Oktober an untersagt. Die Einhaltung dieser Maßnahmen werde durch das Umweltministerium und das Landesamt kontrolliert.
Bei Verstößen gegen die Stallpflicht können nach Angaben des Ministeriums Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.
Bei den gehaltenen Vögeln verteilten sich die zuvor bestätigten Ausbrüche auf Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen sowie Baden-Württemberg und Bayern. Mehr als eine halbe Million Hühner, Enten, Gänse und Puten in den Betrieben seien betroffen.
Die Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, ist eine bei vielen Vogel- und Geflügelarten häufig tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Für Menschen ist sie nach Einschätzung von Fachleuten nicht gefährlich. Hier gelte das Risiko der Ansteckung als äußerst gering und werde bislang nur in seltenen Fällen bei Menschen beschrieben, die sehr engen Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel hätten, hieß es. »Laut Robert Koch-Institut gab es in Deutschland noch keinen Fall«, wie das saarländische Umweltministerium mitteilte .
In allen anderen betroffenen Bundesländern wird die Stallpflicht derzeit auf Landkreisebene festgelegt, was in Brandenburg für Kritik sorgte. Dort meldete sich Bauernpräsident Henrik Wendorff zu Wort. Er kritisierte die fehlende Abstimmung und ein unterschiedliches Vorgehen der Landkreise mit dem Virus. »Der Seuchenschutz hört nicht an der Kreisgrenze auf«, sagte er nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa kurz vor einer Beratung mit der Landesregierung in Potsdam.

vor 2 Stunden
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