VfB kontra Winamax: 2,75 Millionen Euro stehen im Feuer

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Es war das Aufregerthema rund um das für den VfB Stuttgart erfolgreiche DFB-Pokal-Finale 2025: der Streit mit Winamax inklusive spontanem Trikotsponsorwechsel hin zur LBBW. Nun ist klar, dass es sogar um etwas mehr Geld geht als bislang angenommen.

 Das Glücksspielunternehmen Winamax.

Kein Trikotsponsor mehr beim VfB, aber womöglich bald Kontrahent vor Gericht: Das Glücksspielunternehmen Winamax. IMAGO/Sportfoto Rudel

Rückblende auf den 24. Mai: Wenige Stunden vor dem DFB-Pokal-Finale in Berlin, das der VfB Stuttgart mit 4:2 gegen Arminia Bielefeld für sich entscheiden konnte, gaben die Schwaben bekannt, dass der Schriftzug des bisherigen Hauptsponsors Winamax beim Endspiel nicht auf der Brust stehen würde. Aus vertraglichen Gründen, wie es damals hieß.

"Streitwert vorläufig mit 2,75 Millionen Euro angegeben"

Dem Vernehmen nach soll das französische Glücksspielunternehmen Zahlungen schuldig geblieben sein. Aus gut informierten Kreisen hieß es damals, es handle sich um 2,5 Millionen Euro. Nun präzisierte das Landgericht (LG) Stuttgart, wo der VfB mittlerweile eine Zivilklage eingereicht hat, gegenüber dem kicker: "In der Klageschrift wurde der Streitwert vorläufig mit 2,75 Millionen Euro angegeben." Noch allerdings muss die zuständige Kammer den Streitwert final festsetzen.

Winamax hatte auf den Bann vom Dress mit dem roten Brustring seinerseits erbost reagiert und erklärt, dass der Bundesligist wiederholt rufschädigend agiert habe. Zudem zeigte man sich brüskiert darüber, dass der VfB bereits Monate zuvor die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) als Trikotsponsor für die kommende Saison 2025/26 präsentiert hatte, als der Vertrag mit den Franzosen noch lief. Die LBBW war dann auch spontan für das Finale eingesprungen. Auf rund acht Millionen Euro pro Jahr wurde der Vertrag mit Winamax taxiert, die künftigen Bezüge vonseiten des Finanzinstituts sollen mit 8,5 Millionen Euro pro Saison etwas höher liegen, zudem können je nach sportlichem Abschneiden noch Boni folgen.

Mit einer Klageerwiderung der Franzosen ist zu rechnen

Wie geht die Sache nach der Klageeinreichung durch die Stuttgarter nun weiter? Üblicherweise ist mit einer Klageerwiderung seitens der Franzosen zu rechnen, allerdings gilt die Klageschrift bislang noch nicht als zugestellt, was allerdings in einem grenzüberschreitenden Verfahren nicht unüblich ist. Folglich hat die beim LG zuständige Kammer auch noch keinen Termin für eine etwaige mündliche Anhörung angesetzt. Auch eine außergerichtliche Einigung ist nach wie vor möglich.

Benni Hofmann

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