Das Verwaltungsgericht München hat mit Eilbeschlüssen vom Donnerstag entschieden, dass der Zugriff auf die zwei deutschsprachigen Portale von Pornhub und YouPorn über den Provider Telefónica vorerst weiterhin gesperrt bleibt (Az.: M 17 S 25.478 und M 17 S 25.2135). Die 17. Kammer habe die im Herbst gestellten Eilanträge des in Zypern sitzenden Plattformbetreibers Aylo, die Zugangssperren vorläufig außer Kraft zu stellen, jetzt zurückgewiesen, teilte das Gericht mit. Die Ersuchen seien bereits unzulässig, weil das Unternehmen "kein rechtlich schutzwürdiges Interesse an der Außervollzugsetzung" der gegenüber Telefónica ergangenen Sperrverfügungen habe.
Die Blockade ordnete die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) im April 2024 gegenüber dem in München ansässigen Zugangsanbieter an. Hintergrund ist eine bereits im Juni 2020 von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) erlassene und vollziehbare Unterlassungsverfügung gegen Aylo, um den Jugendschutz insbesondere mit schärferen Alterskontrollen sicherzustellen. Diese befolge der Portalbetreiber nicht, moniert das Verwaltungsgericht. Die Verfügung habe zudem in Zypern bisher nicht vollstreckt werden können. Das Interesse von Aylo, unter Verstoß gegen die Auflage Nutzern in Deutschland weiterhin den Zugang zu den eigenen Angeboten zu ermöglichen, sei daher "nicht schutzwürdig".
Bisherige Rechtsprechung auf einer Linie
Der Beschluss der Kammer ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Die bisherige Rechtsprechung geht aber in die gleiche Richtung. So betonen die Münchner Richter, dass ihre Auffassung der bisher mit gleichgelagerten Fällen befassten Verwaltungsgerichte in Berlin und Neustadt an der Weinstraße entspreche.
In der Hauptstadt ordnete die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) gegenüber dem vor Ort sitzenden Provider Pÿur an, den Abruf der zwei Portale aus Deutschland zu sperren. Das dortige Verwaltungsgericht lehnte Aylos Eilanträge dagegen ebenfalls ab. Denn der Inhalteanbieter verhalte sich nicht rechtstreu und verbreite stattdessen Pornografie weiterhin uneingeschränkt. Diese fortgesetzte und beharrliche Missachtung geltenden Rechts sei "verwerflich". In Neustadt erfolgte eine ähnliche Ansage rund um die Sperrverfügungen gegen 1&1. Die betroffenen Provider, zu denen auch die Deutsche Telekom und Vodafone gehören, wehren sich ihrerseits gegen die Anordnungen. Die Befugnis von Medienwächtern zu Porno-Sperren ist grundsätzlich umstritten.
(nen)