Schenkt ein Ehepartner dem anderen die selbst genutzte Immobilie, fällt keine Schenkungsteuer an. Das gilt laut BFH auch dann, wenn die Schenkung über eine Familiengesellschaft läuft. Vermögen: Schenkung: Bundesfinanzhof weitet Steuerprivileg für das Familienheim aus
Schenkt ein Ehepartner dem anderen die selbst genutzte Immobilie, fällt keine Schenkungsteuer an. Das gilt laut BFH auch dann, wenn die Schenkung über eine Familiengesellschaft läuft. 
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