Die US-Staatsanwaltschaft hat die Einstellung des Strafverfahrens wegen versuchten Wahlbetrugs gegen den designierten US-Präsidenten Donald Trump beantragt. Der Sonderermittler Jack Smith begründete die Entscheidung mit der Gepflogenheit, dass das Justizministerium nicht gegen amtierende Präsidenten vorgehe. Trump zieht im Januar wieder ins Weiße Haus ein – er hatte bei der Präsidentenwahl Anfang November gegen die Demokratin Kamala Harris gewonnen.
Trump war in Washington auf Bundesebene im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug und dem Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 angeklagt worden. Es handelte sich um die schwerwiegendsten Vorwürfe gegen den 78-Jährigen. Im Falle einer Verurteilung hätte ihm eine jahrzehntelange Haftstrafe gedroht. Smith überarbeitete die Anklage im Sommer, nachdem das Oberste Gericht US-Präsidenten weitreichende Immunität für Amtshandlungen bescheinigt hatte.
Trump sprach von »Hexenjagd«
Mit der Entscheidung ist das Justizministerium wohl Trump nur zuvor gekommen. Weil es sich um ein Verfahren auf Bundesebene handelt, hätte Trump die Ermittlungen nach Amtsantritt wohl ohnehin gestoppt und das Justizministerium zur Einstellung der Verfahren angewiesen. Trump hat die Ermittlungen gegen ihn immer als politische Verfolgung bezeichnet und sprach von einer «Hexenjagd». Experten halten es auch für möglich, dass sich Trump, sobald er im Amt ist, selbst begnadigen könnte.
Trump wurde nach seiner ersten Amtszeit mehrfach strafrechtlich angeklagt. Neben dem Verfahren in Washington wurde ihm etwa im US-Bundesstaat Florida vorgeworfen, höchst sensible Informationen aus seiner Amtszeit als Präsident gesetzeswidrig in privaten Räumen aufbewahrt zu haben. Auch in New York und im Bundesstaat Georgia ging die Justiz gegen ihn vor. Einst sah es so aus, als würde Trump wegen der zahlreichen Ermittlungen gegen ihn das Wahljahr maßgeblich im Gericht verbringen. Doch mit juristischen Winkelzügen schafften es Trumps Anwälte, die Verfahren zu blockieren.