USA: Oberster US-Gerichtshof schwächt Schutz queerer Jugendlicher

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Der US-Bundesstaat Colorado hatte 2019 Praktiken zur Änderung der sexuellen Orientierung von Jugendlichen verboten. Nun wurde das Verbot für verfassungswidrig erklärt.

31. März 2026, 20:34 Uhr Quelle: DIE ZEIT, AFP,

 Das Oberste US-Gericht entschieden mit 8 zu einer Stimme, dass das Gesetz gegen die Meinungsfreiheit verstoße.
Das Oberste US-Gericht entschieden mit 8 zu einer Stimme, dass das Gesetz gegen die Meinungsfreiheit verstoße. © Roberto Schmidt/​Getty Images

Das Oberste US-Gericht hat das Verbot von sogenannten Konversionstherapien bei queeren Minderjährigen im US-Bundesstaat Colorado für verfassungswidrig erklärt. Die Richterinnen und Richter entschieden mit acht zu einer Stimme, dass das Gesetz die Meinungsfreiheit einer evangelikalen Beraterin verletze, die solche Praktiken anbietet. Das Urteil gilt als Rückschlag für die Rechte sexueller Minderheiten.

Hinter dem Begriff Konversionstherapie verbergen sich Praktiken, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von Betroffenen zu verändern oder unterdrücken. In Deutschland sind solche Praktiken seit 2020 verboten. Die Vereinten Nationen forderten im selben Jahr ein weltweites Verbot. Bei den Behandlungen kommen nach dokumentierten Berichten teilweise auch Methoden wie Elektroschocks, die Einnahme von Hormonen oder exorzistische Riten zum Einsatz.

Colorado hatte 2019 per Gesetz entsprechende Behandlungen bei Minderjährigen untersagt, die sich als lesbisch, schwul, bisexuell, transgender oder queer definieren. Mehr als 20 US-Bundesstaaten haben ähnliche Regelungen erlassen, um sexuelle Minderheiten vor Praktiken zu schützen, die nach Einschätzung der Vereinten Nationen zu schweren psychischen Schäden führen können.

Klägerin bietet "christliche Therapie" an

Gegen das Verbot hatte eine Gesundheitsberaterin aus Colorado geklagt. Sie bietet "christliche Therapie" für homosexuelle Jugendliche an, die aus ihrer Sicht gegen biblische Moralvorstellungen verstoßen. Die Frau argumentierte, ihre "Gesprächstherapie" sei durch den ersten Verfassungszusatz geschützt, der in den USA die Meinungsfreiheit sichert. Das Gesetz dürfe auf sie deshalb keine Anwendung finden.

Das Gericht folgte dieser Argumentation. Das Gesetz diskriminiere Chiles, "indem es vorschreibt, welche Ansichten sie äußern darf und welche nicht", heißt es in der Urteilsbegründung. Dies komme einer "Zensur" gleich. Der Supreme Court verwies den Fall an untere Instanzen zurück, die ihre Entscheidungen entsprechend prüfen sollten.

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