Union muss für Feuerzeugwurf auf Drewes 80.000 Euro zahlen

vor 2 Tage 1

Das erste Urteil aufgrund des Feuerzeugwurfs auf Patrick Drewes steht endgültig fest. Die Köpenicker müssen eine Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro bezahlen.

Patrick Drewes (Mitte) konnte nach dem Feuerzeugwurf nicht weiterspielen.

Patrick Drewes (Mitte) konnte nach dem Feuerzeugwurf nicht weiterspielen. IMAGO/Jan Huebner

Die endgültige Entscheidung über die Spielwertung der Partie zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum, die vom Feuerzeugwurf auf Bochums Schlussmann Patrick Drewes überschattet worden war, steht nach den erneuten Berufung der Eisernen noch aus. Die Köpenicker, die den Rechtsweg beim DFB schon ausschöpft hatten, zogen vor das Ständige Schiedsgericht.

Dafür steht ein anderes Urteil schon fest, das des zusätzlich eingeleiteten Ermittlungsverfahrens des DFB-Kontrollausschusses: Der belegte die Berliner "wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger" mit einer Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro. 26.500 Euro kann der Verein für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Den Nachweis dafür muss Union bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres erbringen.

Der Feuerzeugwurf sei trotz aller Vorbereitungs- und Sicherheitsmaßnahmen nicht zu verhindern gewesen.

Dem Urteil stimmten die Berliner nicht zu. "Der Verein trägt u.a. vor, dass nicht nachgewiesen sei, dass der Bochumer Torwart durch den Wurf verletzt worden sei. Der Feuerzeugwurf des - bislang unauffälligen - Zuschauers und Vereinsmitglieds sei trotz aller Vorbereitungs- und Sicherheitsmaßnahmen nicht zu verhindern gewesen, den Verein treffe keinerlei Organisationsverschulden", gab der DFB die Begründung des Klubs wieder.

Allerdings konnte das Sportgericht den "Ausführungen" nicht folgen, sodass die Geldstrafe Bestand hat. Einen Zuschauerausschluss, der bei vergleichbaren Fällen verhängt worden war, verhinderten die Unioner jedoch aufgrund ihres schnellen Vorgehens gegen den Täter. Sie hatten ihn sofort identifiziert und gegen ihn ein Stadion- sowie Vereinsausschluss verhängt.

aka

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