Umweltministerin Steffi Lemke nennt Unions-Vorschlag zu Atom-Comeback »realitätsfern«

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In der Unionsfraktion kursieren Pläne für die Wiederinbetriebnahme von stillgelegten Kernkraftwerken, notfalls mit dem Bund als Eigentümer. Im Bundesumweltministerium ist man deshalb fassungslos. »Die Überlegungen der Union werden immer realitätsferner«, sagt Noch-Ministerin Steffi Lemke dem SPIEGEL. Der Rückbau der betroffenen sechs Meiler laufe »mit vollem Tempo«, wesentliche Teile seien längst aus den Anlagen entfernt worden. »Klarer kann eine Sachlage kaum sein«, sagt die Grünenpolitikerin. »Angesichts dessen zu überlegen, den Staat zum Betreiber und Eigentümer alter Atomkraftwerke zu machen und ihm damit alle ökonomischen, rechtlichen und sicherheitstechnischen Risiken zu übertragen, ist eine geradezu irrwitzige Idee.«

Auslöser für Lemkes Kritik ist ein Papier der Unionsfraktion, über das am Dienstag zunächst das »Handelsblatt« berichtet hatte. Laut diesem sollen die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, die Reaktor-Sicherheitskommission und der TÜV schnellstmöglich prüfen, in welchem Rückbaustadium sich welches Kernkraftwerk befinde und ob »eine Wiederaufnahme des Betriebs unter vertretbarem technischem und finanziellem Aufwand noch möglich ist«. Sollte das der Fall sein, sollte man die ehemaligen Betreiber der Anlagen anhalten, die AKW wieder in Betrieb zu nehmen. Der Bund könne im Zweifel neuer Eigentümer der Anlagen werden. Der Rückbau der AKW solle bis Ende der Prüfung »umgehend gestoppt«werden.

Der umstrittene Unionsvorschlag stellt nicht die offizielle Linie der Fraktion dar, ist der Fraktionsspitze aber bekannt. Die SPD ist in den Koalitionsverhandlungen bislang strikt gegen ein Atom-Comeback. Das von den Grünen geführte Umweltministerium ist es freilich auch und sammelt gerade Argumente. Nach SPIEGEL-Informationen haben Mitarbeitende von Lemkes Haus als Reaktion auf den Unionsvorschlag in einem internen Papier alle Hürden für ein Wiederhochfahren der AKW zusammengetragen.

»Es ist davon auszugehen, dass in den Atomkraftwerken wesentliche Teile bereits technisch nicht mehr funktionsfähig sind oder irreversibel durch Rausschneiden abgebaut sind und somit ersetzt werden müssten«, heißt es darin etwa. Im Atomgesetz sei zudem geregelt, dass Atomkraftwerke unverzüglich nach dem Ende des Leistungsbetriebs abgebaut werden müssten. »Das bedeutet, dass selbst für den Stopp des Rückbaus eine Änderung des Atomgesetzes notwendig wäre.« Ab einem gewissen Abbaustadium dürfte die Wiedererrichtung der jeweiligen Anlage gar »als Neubau einzustufen sein«, was ein Genehmigungsverfahren nochmals stark verkomplizieren würde.

Die Stilllegungsplanung und der begonnene Rückbau hätten zudem »bereits Kosten verursacht«. Die ehemaligen Betreiber dürften den Rückbau daher nicht freiwillig stoppen, zumindest nicht ohne monetäre Kompensation. Bei einer möglichen Wiederinbetriebnahme würden zahlreiche weitere Kosten entstehen, etwa durch erneute Sicherheitsprüfungen, Bauarbeiten, Rekrutierung von qualifiziertem Personal und den Kauf neuer Brennelemente.

Alles in allem hält Lemke die Unionsvorschläge für »Scheinlösungen«. Solche aber hälfen weder der Wirtschaft noch den Stromkundinnen und Stromkunden. »Die Union täte gut daran, sich stattdessen mehr um sichere und taugliche Lösungen für den Atommüll zu kümmern.«

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