Transparenz nur noch bei „berechtigtem Interesse“: Neue Regeln für die Informationsfreiheit

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Das Bundesinnenministerium von Minister Alexander Dobrindt (CSU) arbeitet an einem Entwurf für einen offenbar grundlegenden Umbau des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Das bestätigte eine Sprecher des Ministeriums am Freitag auf Anfrage.

Der Sprecher berief sich dabei auf die „Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag“, unter „maßgeblicher Berücksichtigung der Punkte, die sich aus dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 ergeben.“ Nähere Auskünfte werden keine gegeben: „Die konkrete Ausgestaltung ist Gegenstand der regierungsinternen Prozesse.“

Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen Informationen bei Bundesbehörden, einschließlich Ministerien und Kanzleramt. Ausnahmen gibt es nur für besondere Bereiche, etwa Geheimdienste.

Gebühren sind gedeckelt

Bürgerinnen und Bürger können sich mit einem IFG-Antrag Zugang zu Akten verschaffen, soweit keine konkreten, im Gesetz aufgezählten Ablehnungsgründe entgegenstehen. Das Gesetz dient der Transparenz von Behördenhandeln und soll damit auch eine bessere Kontrolle der Exekutive ermöglichen. Es werden Gebühren verlangt, diese sind aber bei 500 Euro gedeckelt.

Bei den obersten Bundesbehörden einschließlich ihrer Geschäftsbereiche sowie anderen Bundeseinrichtungen gingen im vergangenen Jahr rund 19.000 IFG-Anträge ein, es wurden mehr als 18.000 Bescheide erstellt.

Am Donnerstag war bekannt geworden, dass als Teil des angekündigten Reformpakets der Koalition als Maßnahme zum Bürokratieabbau auch das IFG geändert werden soll. Der Zugang zu amtlichen Informationen über das laut Beschlusspapier „komplizierte“ IFG solle „verständlicher und transparenter“ werden.

Demnach sollen die Auskunftsrechte auf natürliche Personen beschränkt werden, die „ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können“.

Weiterhin werde geprüft, ob der Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger zu beschränken ist. Namen von Mitarbeitenden sollen in herauszugebenden Unterlagen geschwärzt werden, „um sie vor Anfeindungen zu schützen“. Auch sollen die Gebühren „im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip“ angepasst werden.

Einen „besonderen Schutzbedarf“ soll es für bestimmte Bereiche wie Kritischen Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung oder auch wissenschaftlichen Forschung geben.

Kritiker sprechen von „Abschaffung“

Aus der Opposition sowie von privaten Initiativen und Verbänden kommt Protest gegen die Pläne. Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Konstantin von Notz, sagt: „Unter dem Vorwand, sich auf neue sicherheitspolitische Bedrohungen einstellen zu müssen, sägt man grundsätzlich an den Rechtsgrundlagen staatlicher Transparenz.“

Die Koalition sei angetreten mit dem Versprechen, den Staat modernisieren zu wollen, doch „was wir derzeit in diesem Bereich erleben, ist das genaue Gegenteil, nämlich ein krasser Rückschritt hinter mühsam erkämpfte Bürgerrechte“.

Die Bundesregierung wolle sich mit dieser geplanten Reform „unangreifbar machen“, kritisiert die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger. Die Pläne seien ein Angriff auf die Pressefreiheit und auf das Recht der Öffentlichkeit, staatliches Handeln zu kontrollieren. Bünger monierte insbesondere die Vorgabe, ein „berechtigtes Interesse“ nachzuweisen zu müssen, sowie die möglicherweise künftig höheren Gebühren.

Wenn künftig nur noch Privatpersonen frageberechtigt seien, blieben Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe, Amnesty International und FragDenStaat außen vor, sagt Arne Semsrott, Projektleiter von FragDenStaat. Die geplante Reform ist aus seiner Sicht „der schwerste Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“.

Der Deutsche Journalisten-Verband appelliert an die Abgeordneten, den Änderungen die Zustimmung zu verweigern. Es handele sich um „die Abschaffung der Informationsfreiheit“. Anfragen von Medienunternehmen wären künftig nicht mehr möglich. Durch Schwärzungen von Namen ließen sich Verantwortlichkeiten aus den Schriftstücken nicht mehr ableiten. Unter dem Vorwand der Spionageabwehr ließen sich so zahlreiche IFG-Anfragen abschmettern, hieß es.

Nach dem IFG freigebene Unterlagen haben bei der Berichterstattung über zahlreiche Missstände und Affären eine Rolle gespielt, etwa der Maskenaffäre des früheren Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) oder der Fördermittelaffäre im Bundesbildungsministerium. (mit dpa)

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