Thüringens Innenminister Georg Maier wirft der AfD vor, möglicherweise für Russland zu spionieren. »Schon seit geraumer Zeit beobachten wir mit zunehmender Sorge, dass die AfD das parlamentarische Fragerecht dazu missbraucht, gezielt unsere kritische Infrastruktur auszuforschen«, sagte der SPD-Politiker dem »Handelsblatt« . Auch auf Bundesebene gebe es zahlreiche parlamentarische Anfragen dieser Art. »Es drängt sich geradezu der Eindruck auf, dass die AfD mit ihren Anfragen eine Auftragsliste des Kremls abarbeitet.«
Er verwies auf AfD-Politiker, die »enge Kontakte zu autoritären Staaten« pflegten. Es sei zu vermuten, dass sicherheitsrelevante Informationen abflössen. Der »landesverräterische Aspekt« sollte im Rahmen eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens stärker berücksichtigt werden.
Der Vorwurf bezieht sich vor allem auf das Vorgehen der AfD in Thüringen. Nach Angaben des Innenministers wurden in den vergangenen zwölf Monaten 47 entsprechende Anfragen zur Infrastruktur gestellt – mit »steigender Intensität und Detailtiefe«. Betroffen seien etwa die Bereiche Verkehrsinfrastruktur, Wasserversorgung, digitale Infrastruktur und Energieversorgung. »Besonderes Interesse zeigt die AfD für polizeiliche IT und Ausrüstung, etwa im Bereich der Drohnendetektion und -abwehr«, fügte Maier hinzu. Auch die Ausstattung im Bevölkerungsschutz, im Gesundheitswesen und Aktivitäten der Bundeswehr seien Gegenstand von zahlreichen Anfragen. Die AfD ist vom Verfassungsschutz in Thüringen als »gesichert rechtsextrem« eingestuft.
Die AfD wies die Vorwürfe gegenüber dem »Handelsblatt« zurück. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, sprach von »irrwitzigen Verdächtigungen«. Der Grund für die Anfragen sei, dass SPD und Union die Infrastruktur in Deutschland jahrelang hätten verkommen lassen.
Neuer Anlauf für Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren
Unterdessen wollen mehrere Bundestagsabgeordnete einen neuen Anlauf für einen fraktionsübergreifenden Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren starten. »Der nächste Schritt sollte nun darin bestehen, unabhängig und mit höchster juristischer Sorgfalt Belege zu sammeln und die Erfolgsaussichten eines Antrags prüfen zu lassen«, sagte die SPD-Politikerin Carmen Wegge der »Rheinischen Post«. Ein konkreter Zeitpunkt stehe aber »noch nicht fest, da zunächst die rechtliche Substanz und Solidität der Beweisgrundlage entscheidend sind«.
Diese Prüfung solle aber »zügig, gründlich und im Schulterschluss aller demokratischen Kräfte« passieren, betonte Wegge. »Denn der Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung duldet keinen Aufschub.«
Die Grünen-Abgeordnete Irene Mihalic sagte: »Wir haben den anderen demokratischen Fraktionen Anfang September einen Weg vorgeschlagen, wie wir die Vorbereitung eines möglichen Antrags zur Überprüfung eines AfD-Verbots auf die Schiene setzen können.« In der Union gebe es aber eine »abwartende Haltung«.
Über ein Verbot der in Teilen als rechtsextremistisch eingestuften AfD kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Einen Antrag für ein Prüfverfahren kann der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte es eine fraktionsübergreifende Initiative im Bundestag gegeben, die aber wegen der Neuwahl nicht mehr zur Abstimmung gestellt wurde.

vor 2 Tage
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