Terrorbekämpfung: BKA lässt deutlich mehr Online-Inhalte löschen

vor 23 Stunden 1

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im vorigen Jahr deutlich stärker von seinen Befugnissen im Rahmen der umstrittenen EU-Verordnung "zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte" Gebrauch gemacht. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Transparenzbericht für 2024 hervor, zu dem die Behörde verpflichtet ist. Das BKA hat demnach voriges Jahr in 482 Fällen die Entfernung terroristischer Online-Inhalte durch Diensteanbieter im Bereich Hosting angeordnet. Das kommt fast einer Verdoppelung gegenüber 2023 gleich, als das Amt 249 Entfernungsanordnungen auswies.

Die Verordnung ist 2021 in Kraft getreten und greift seit Juni 2022. Betreiber von Online-Plattformen müssen demnach terroristische Inhalte wie Propaganda oder Anleitungen zum Bombenbau auf Anordnung beliebiger Behörden aus einem Mitgliedsstaat innerhalb von einer Stunde löschen. Ein Richtervorbehalt ist nicht vorgesehen. Terroristen soll es mit der Initiative schwerer fallen, das Internet zu missbrauchen, um radikale Ansichten zu verbreiten, Anhänger zu rekrutieren und diese zu Gewalt aufzuhetzen. Zivilgesellschaftliche Organisationen warnten nach dem Beschluss des Gesetzes vor einem "schweren Schlag für die Meinungs- und Pressefreiheit". Es fehlten grundlegende Mechanismen, um die Maßnahmen gegen Missbrauch oder bloße Anwendungsfehler abzusichern.

Der hiesige Gesetzgeber erklärte 2022 das BKA zur zuständigen Behörde für den Erlass eigener sowie die Überprüfung ausländischer Entfernungsanordnungen an hiesige Hoster. Die 2024 verschickten 482 Löschbefehle waren laut der aktuellen Statistik alle an Dienstleister im Ausland adressiert. 462 davon seien umgesetzt worden, was einer Erfolgsquote von 95,9 Prozent entspricht. Es seien keine gravierenden Verstöße gegen die Ein-Stunden-Frist festgestellt worden. "In zwei Fallkonstellationen mit 20 Entfernungsanordnungen" hätten die Betroffenen nicht Folge geleistet. Einen Grund dafür nennt das BKA nicht.

Ausländische Ämter sind offenbar zurückhaltender: So musste das BKA nur in elf Fällen Entfernungsanordnungen zusammen mit der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen prüfen, die Zuständige in anderen EU-Ländern an deutsche Diensteanbieter übermittelten. Das waren neun Löschbefehle mehr als im Vorjahr. Den Anstieg führt die Bundesnetzagentur, die hierzulande als Kontrollinstanz fungiert, darauf zurück, dass 2024 weitere europäische Behörden bei der Umsetzung der Verordnung aktiv geworden seien. Grund zur Beanstandung sah das BKA bei den ausländischen Eingaben nicht.

Kommt ein Verpflichteter der Anordnung zum Löschen terroristischer Online-Inhalte nicht oder nicht in der gesetzlichen Frist nach, kann die Bundesnetzagentur ein Bußgeldverfahren eröffnen. Das war im vergangenen Jahr aber in keinem Fall erforderlich, wie dem gesonderten Transparenzbericht der Regulierungsbehörde zu entnehmen ist. Die Bundesnetzagentur sah sich demnach 2024 lediglich gezwungen, ein Verwaltungsverfahren gegen einen deutschen Hoster fortzuführen. Hierzulande drohen bei Nichtbefolgung und Ordnungswidrigkeiten in der Regel Geldbußen in Millionenhöhe.

In beiden Berichten lässt sich auch nachlesen, dass das BKA 17.045 mehr oder weniger freiwillig zu befolgende Löschersuchen zur Entfernung oder Sperrung von strafrechtlich relevanten Online-Inhalten an Hoster geschickt hat. Dieses Instrument gilt als Vorstufe der verpflichtenden Entfernungsanordnung. Die Umsetzungsquote hier lag bei 87,4 Prozent, während sie 2023 bei 7240 Ersuchen noch bei 78,6 Prozent lag. Handelt es sich bei den gemeldeten Inhalten um terroristische, prüft das BKA die Reaktion nach zwei Arbeitstagen und erlässt gegebenenfalls eine offizielle Anordnung.

Online-Plattformen werden mit der Verordnung zwar nicht verpflichtet, den gesamten Datenverkehr zu überwachen. Wenn auf ihnen aber bereits terroristische Inhalte veröffentlicht wurden, müssen sie besondere Maßnahmen ergreifen, um ihre Dienste vor deren weiteren Verbreitung zu schützen. Ausdrücklich gibt es keine Vorgabe, "automatisierte Werkzeuge" zu verwenden. Dies konnten das EU-Parlament durchsetzen, um Upload-Filter nicht obligatorisch zu machen.

Die Bundesnetzagentur untersucht auch hier, ob die ergriffenen Maßnahmen "wirksam und geeignet" sind. Sie wertet es als Erfolg, dass 2024 aufgrund der eingeleiteten Aktionen insgesamt 16.771 Inhalte von deutschen Hosting-Diensten entfernt werden konnten. Innerhalb desselben Zeitraums gingen 141 Beschwerden von Nutzern gegen das Löschen ihres Contents ein. In insgesamt 20 Fällen wurden die Inhalte dank dieses Prüfverfahrens wiederhergestellt. Für das Übermitteln von Anordnungen und Ersuchen hat Europol für rund sechs Millionen Euro eine "EU-Plattform zur Bekämpfung illegaler Online-Inhalte" (Perci) entwickelt und im Juli 2023 in Betrieb genommen. Dieses Verfahren verläuft laut dem Regulierer "insgesamt reibungslos".

(mho)

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