Die sudanesische Regierung hat die Vereinigten Arabischen Emiraten vor dem IGH wegen Beihilfe zum Völkermord angeklagt. Das Gericht sei in der Frage rechtlich unbefugt.
5. Mai 2025, 17:21 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, ak
Der Internationale
Gerichtshof (IGH) hat die Völkermordklage der sudanesischen
Regierung gegen die Vereinigten Arabischen
Emirate abgelehnt. Das Gericht sei
rechtlich nicht befugt, in dieser Frage zu urteilen, teilten die Richter in Den
Haag mit. Demnach hatten die Emirate die Völkermordkonvention von 1948 zwar ratifiziert, allerdings mit einer Ausnahmeregelung
bei der Zuständigkeit des UN-Gerichtshofs.
Die Regierung des Sudan hatte den Emiraten Beihilfe zum Völkermord vorgeworfen, da sie die aufständische Miliz RSF in Darfur bewaffne und finanziell unterstützen. Damit verstoße das Land gegen die Völkermordkonvention. Der Sudan hatte im Dringlichkeitsverfahren Maßnahmen des Gerichts gegen die Emirate gefordert.
Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.