Sudan: IGH muss Völkermordklage gegen Vereinigte Arabische Emirate ablehnen

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Die sudanesische Regierung hat die Vereinigten Arabischen Emiraten vor dem IGH wegen Beihilfe zum Völkermord angeklagt. Das Gericht sei in der Frage rechtlich unbefugt.

5. Mai 2025, 17:21 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa,

 Der IGH musste die Völkermordklage des Sudans gegen die Vereinten Arabischen Emirate zurückweisen.
Menschen fliehen vor den Angriffen der RSF-Miliz in Nord-Darfur im Sudan: Der IGH musste die Völkermordklage des Sudans gegen die Vereinten Arabischen Emirate zurückweisen. © Reuters

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat die Völkermordklage der sudanesischen Regierung gegen die Vereinigten Arabischen Emirate abgelehnt. Das Gericht sei rechtlich nicht befugt, in dieser Frage zu urteilen, teilten die Richter in Den Haag mit. Demnach hatten die Emirate die Völkermordkonvention von 1948 zwar ratifiziert, allerdings mit einer Ausnahmeregelung bei der Zuständigkeit des UN-Gerichtshofs.   

Die Regierung des Sudan hatte den Emiraten Beihilfe zum Völkermord vorgeworfen, da sie die aufständische Miliz RSF in Darfur bewaffne und finanziell unterstützen. Damit verstoße das Land gegen die Völkermordkonvention. Der Sudan hatte im Dringlichkeitsverfahren Maßnahmen des Gerichts gegen die Emirate gefordert.

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