Subventionen: EU-Kommission genehmigt deutschen Industriestrompreis

vor 2 Stunden 1

BenachrichtigungPfeil nach linksPfeil nach rechtsMerklisteAufklappenAbspielenPauseAbspielenWiederholen

Deutschland darf Industrieunternehmen rückwirkend ab Januar 2026 subventionierten Strom zur Verfügung stellen. Die EU-Kommission hat den Plänen ihre Zustimmung gegeben.

16. April 2026, 12:04 Uhr Quelle: DIE ZEIT, dpa, AFP,

1 Kommentare
 Energieintensive Industrien dürfen in Deutschland bei ihren Stromkosten bezuschusst werden.
Eine Ammoniakproduktionsanlage bei Wittenberg: Energieintensive Industrien dürfen in Deutschland bei ihren Stromkosten bezuschusst werden. © John McDougall/​AFP/​Getty Images

Die EU-Kommission hat die Pläne der Bundesregierung für einen Industriestrompreis gebilligt. Damit darf Deutschland die Stromkosten energieintensiver Unternehmen rückwirkend zum 1. Januar 2026 und bis Ende 2028 bezuschussen, wie die Behörde mitteilte. Insgesamt sind dafür nach Kommissionsangaben 3,8 Milliarden Euro vorgesehen.

Ziel des Industriestrompreises ist es, den von Unternehmen tatsächlich zu zahlenden Strompreis zu begrenzen. Der Staat übernimmt die Differenz zwischen dem Marktpreis und einem festgelegten Zielpreis. Nach Vorgaben der EU-Kommission muss der vergünstigte Preis für die Unternehmen mindestens 50 Euro je Megawattstunde betragen. Zudem müssen die Betriebe mindestens die Hälfte der Entlastung in Maßnahmen für eine klimafreundlichere Produktion investieren.

Die Bundesregierung hatte den Industriestrompreis bereits im November grundsätzlich beschlossen – lange bevor der Irankrieg die Energiepreise zusätzlich nach oben trieb. Bislang fehlte jedoch noch die Zustimmung der EU-Kommission.

Unternehmen können zum Jahresende Anträge stellen

Antragsberechtigt sind laut Kommission Unternehmen aus Branchen, »bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass sie ihre Tätigkeiten in Länder außerhalb der EU verlagern«. In Deutschland betrifft das vor allem Stahl-, Zement- und Chemieunternehmen. Die Beihilfen können jeweils zum Jahresende beantragt werden; die Höhe richtet sich anschließend nach dem tatsächlichen Stromverbrauch sowie den durchschnittlichen Strompreisen.

Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.

Gesamten Artikel lesen