Stuttgart: Helferin der Terrorzelle »Gruppe S.« verurteilt

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In Stuttgart ist eine Frau wegen der Beihilfe zur Gründung der rechtsextremen Terrorzelle »Gruppe S.« verurteilt worden. Die 61-Jährige erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, wie das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart mitteilte. Demnach vermittelte die Frau dem Rädelsführer der Gruppe, Werner S., mehrere Personen und half ihm bei der Suche nach Gleichgesinnten.

Rädelsführer S. habe seit 2019 die Angst erfüllt, dass Zuwanderer und Andersgläubige die Herrschaft in Deutschland übernehmen wollten, so das Gericht. Er habe deshalb damals nach Gleichgesinnten gesucht, die bereit waren, »schwerste Gewalttaten mit Schusswaffen zu begehen, um der aus seiner Sicht drohenden Übernahme Deutschlands durch Flüchtlinge und Muslime entgegenzuwirken und letztlich einen Bürgerkrieg in Deutschland auszulösen«.

Gericht: Frau hat Terrorpläne gebilligt

Auch die nun verurteilte Frau habe 2019 eine rechtsradikale Ideologie vertreten und etwas gegen »den von ihr so empfundenen unkontrollierten Zustrom von Ausländern« unternehmen wollen, teilte das Oberlandesgericht mit. Sie habe die Pläne von S. gebilligt.

Bei der Strafzumessung sei das umfangreiche Geständnis der Frau berücksichtigt worden, so das Gericht. Die Strafe wurde unter anderem deshalb zur Bewährung ausgesetzt, weil sich die sozial fest eingebundene Angeklagte von ihrer Tat glaubhaft distanziert habe. Das Urteil ist den Angaben zufolge rechtskräftig. Der Generalbundesanwalt, die Angeklagte sowie deren Verteidigerin hätten auf Rechtsmittel verzichtet.

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