Strompreisbremse: Bundesverfassungsgericht weist Klagen gegen Finanzierung ab

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Finanzierung der Strompreisbremse durch die Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne bei Stromerzeugern gebilligt.

Die Abschöpfung der Überschusserlöse greife zwar in die grundrechtliche geschützte Unternehmensfreiheit ein, sagte Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts. »Die Eingriffe sind jedoch formell und materiell verfassungsgemäß«. Bei der Abschöpfung der Gewinne habe es sich weder um eine Steuer noch um eine nichtsteuerliche Abgabe gehandelt, so das Gericht. Entsprechend seien die verfassungsrechtlichen Anforderungen geringer.

Die Preisbremse sollte Verbraucher in der Energiekrise bei hohen Strompreisen entlasten. Sie war Ende 2023 ausgelaufen. Um die Preisbremse zu finanzieren, wurden sogenannte Zufalls– oder Übergewinne bei den Stromerzeugern abgeschöpft. Damit waren Gewinne gemeint, die damals deutlich über den erwartbaren Gewinnen der Unternehmen lagen – wegen der extrem hohen Gaspreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine. Insgesamt 22 Betreiber von Ökostromanlagen waren gegen die Abschöpfung der Gewinne beim Bundesverfassungsgericht vorgegangen.

Zwar sieht das Gericht in der Abschöpfung einen Eingriff in die Unternehmens- und Berufsfreiheit. Doch dieser Eingriff sei »auch verfassungsrechtlich gerechtfertigt«. Die Abschöpfung diene dem legitimen Ziel, einen Ausgleich zwischen den Stromerzeugern und den »außerordentlich belasteten Stromverbrauchern« herzustellen. Die Abschöpfung sei zur Erreichung dieses Ziels geeignet, erforderlich und auch angemessen.

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