Steuern: Größere Wohnung für Homeoffice? Warum sich die Kosten nicht absetzen lassen
vor 22 Stunden
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Dient ein Umzug der erstmaligen Einrichtung eines Arbeitszimmers, zählt das nicht als berufsbedingter Umzug. Die Kosten können daher nicht abgesetzt werden. Das entschied der BFH.