Steuern: Bundesverfassungsgericht entscheidet bald zu Aktienverlusten

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„Während Verluste aus anderen Kapitalanlagen weitgehend verrechnet werden können, unterliegen Verluste aus der direkten Anlage in Aktien besonderen Einschränkungen“, sagt auch Paul Maares, Referent für Kapitalmarktrecht bei der DSW. Dies benachteilige „ausgerechnet jene Anleger, die sich unmittelbar und unternehmerisch an Gesellschaften beteiligen“.

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