Die über Anbieter wie Voi, Tier-Dott oder Lime ausleihbaren E-Scooter und Fahrräder sollen künftig nicht mehr ohne Weiteres auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geparkt werden dürfen. Das geht aus einem neuen Referentenentwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften hervor, berichtet der Tagesspiegel.
Abstellverbot nur für Sharing-E-Scooter
Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) greift mit dem Entwurf ein Vorhaben seines Vorgängers Volker Wissing (FDP) auf. Wissing hatte vor rund einem Jahr einen Entwurf zur Überarbeitung der rechtlichen Vorgaben für E-Scooter vorgelegt.
Derzeit können Kunden der Sharing-Anbieter nach dem Free-Floating-Ansatz E-Tretroller und Räder innerhalb eines Geschäftsgebiets nahezu überall abstellen – auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen. Jedoch können die Fahrzeuge dort zu Hindernissen werden.
Für E-Scooter von Privatnutzern soll diese Regelung nicht gelten, sodass sie weiterhin auf Bürgersteigen parken dürfen. Im Kern des Entwurfs dreht es sich um Privatnutzer. Denn er soll darauf abzielen, die Regeln für E-Tretroller denen des Radverkehrs anzugleichen. Damit dürfen auch private E-Scooter genauso wie Fahrräder auf dem Bürgersteig geparkt werden, sofern "dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden".
Für gewerbliche Räder und E-Tretroller jedoch sei "dies kein zulässiges Parken im Sinne der Verordnung", heißt es in dem Dokument. Denn gewerbliche Vermietung sei "nicht als Teil des ruhenden Verkehrs im Sinne des Straßenverkehrsrechts zu qualifizieren". Laut dem Bericht wird das Abstellen von Mietfahrrädern und E-Scootern "eine genehmigungspflichtige und damit gebührenpflichtige straßenrechtliche Sondernutzung".
Verleihfirmen sehen Geschäftsmodell in Gefahr
"Wir schaffen nun Rechtsklarheit, wie unter anderem das Abstellen künftig geregelt werden kann", erklärte Verkehrsminister Schnieder dem Tagesspiegel. Anbieter müssten mit den Kommunen künftig ein lokales Konzept ausarbeiten. Überdies könnten Städte die Abstellregeln für die Anbieter vorgeben, wobei neben dem Free-Floating-Modell auch gekennzeichnete Flächen oder Stationen vorstellbar wären.
Die Verleihfirmen kritisieren die Pläne des Ministers aufs Schärfste und sehen ihr Geschäftsmodell in Gefahr. Die neue Fassung bedeute "ein Abstellverbot für Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Raum", sagte ein Sprecher der Plattform Shared Mobility (PSM), das die Mobilitätsplattformen Voi, Bolt, Uber und Lime vertritt. Ein System, das nur aus Abstellstationen bestehe, sei "flächendeckend weder finanzierbar noch praktikabel".
Die Fußgängerlobby bezeichnete den Entwurf lediglich als "winzigen Fortschritt", da Schnieder "erlaubt, dass E-Scooter-Rüpel Fußgänger als lebende Slalomstangen missbrauchen", denn unter anderem sollen E-Scooter künftig auch auf Fußgängerwegen fahren, die mit dem Schild "Radfahrer frei" versehen sind.
(afl)