Seit Dezember ausgesetzt: Bamf führt wieder Anhörungen syrischer Asylbewerber durch

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) führt seit Mai wieder erste Anhörungen von Syrerinnen und Syrern durch, die in Deutschland Asyl beantragt haben. Aktuell werden allerdings weiterhin keine Entscheidungen zu entsprechenden Asylverfahren getroffen.

Anfang Dezember 2024 hatte die Behörde alle Entscheidungen zu Asylanträgen von Syrern ausgesetzt, die in Zusammenhang mit der Lage in ihrem Herkunftsland stehen. Das Bamf hatte dies mit der unübersichtlichen, dynamischen Lage in Syrien nach dem Sturz des Assad-Regimes begründet. Damit waren auch Anhörungen ausgesetzt worden, auf deren Grundlage das Amt eine Entscheidung trifft.

51.113

Erstanträge auf Asyl sind derzeit in Deutschland von Syrerinnen und Syrern anhängig.

Am Rande der „Hohenheimer Tage zum Migrationsrecht“ in Stuttgart sagte Bamf-Abteilungsleiter Patrick Schmidtke dem „Tagesspiegel“: „Seit dem 2. Mai finden vereinzelt wieder Anhörungen statt.“ Schmidtke betonte: „Die Anhörungen dienen in einer Lage, die sich schnell ändert, auch dazu, zusätzliche Erkenntnisse zur Situation und zur Lage in Syrien zu gewinnen. Auch andere EU Mitgliedstaaten verfahren so.“

Zum 31.3.2025 waren laut Bamf 52.344 Asylanträge von Syrern in Deutschland anhängig, davon 51.113 Erstanträge.

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