Die Benutzung von privaten Smartphones und Smartwatches ist im Saarland in den ersten vier Jahrgangsstufen der Grund- und Förderschulen künftig verboten. Der Landtag in Saarbrücken beschloss mit seiner absoluten SPD-Mehrheit ein Gesetz über die digitale Bildung an den Schulen des Landes, in dem ein entsprechender Passus enthalten ist. Demnach dürfen die Schülerinnen und Schüler zwar Smartphones mit in die Schule bringen, dort aber nicht benutzen.
An den weiterführenden Schulen sollen die jeweiligen Schulgemeinschaften Regelungen zur Handynutzung treffen, wie die saarländische Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) in Saarbrücken erläuterte.
»Aufgrund der jüngsten bundesweiten Entwicklungen soll durch die Aufnahme eines grundsätzlichen Verbots der Nutzung/Verwendung privater digitaler Endgeräte in der Primarstufe Klarheit geschaffen werden«, heißt es im Gesetzentwurf. Damit solle eine missbräuchliche Nutzung von digitalen Angeboten verhindert werden. Die damit einhergehenden Risiken sind laut dem Entwurf bei Grundschülern besonders hoch.
In der Begründung des Gesetzentwurfes heißt es, es gehe es um »Phänomene des heimlichen Aufzeichnens von Unterricht in Bild und Ton, des Bullying und des Cybermobbing« sowie um Gewaltdarstellungen. Auch könnten Smartphones und Smartwatches dem sozialen Miteinander der Kinder schaden, im Gesetzentwurf ist von »einer Verdrängung der sprachlichen und sozialen Interaktion zwischen Schülerinnen und Schülern« die Rede.
Über Handyverbote an Schulen wird derzeit bundesweit diskutiert. »Dieses Gesetz ist ein Meilenstein. Mit dem heutigen Tag schreiben wir Bildungsgeschichte im Saarland«, sagte Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD). Das Saarland stelle als erstes Bundesland allen Schülerinnen und Schülern digitale Endgeräte ab der Klassenstufe 3 flächendeckend zur Verfügung. Das Land schaffe erstmals »eine verbindliche rechtliche Grundlage für digitale Bildung mit klaren Regeln, verlässlichen Strukturen und dem Anspruch auf echte Teilhabe«.
Opposition spricht von »Wundertüte«
Das Gesetz sei »bestenfalls eine Wundertüte« für die Schulen, Gemeinden und Landkreise, sagte hingegen Jutta Schmitt-Lang (CDU). Die Regierung lege kein pädagogisches Rahmenkonzept vor und erlaube »völlige Unklarheit« über die geplante Finanzierung und mögliche zusätzliche Arbeitsbelastungen bei den Schulträgern.
Die Opposition hatte unter anderem bemängelt, dass es für die etwas älteren Schüler keine gesetzliche Regelung hinsichtlich der Smartphone-Nutzung geben solle. Bei einer Anhörung im Landtag hätten die Schulträger und die Lehrerinnen und Lehrer »sehr klar gesagt, dass sie einen klaren Rahmen wollen und nicht alles selbst entscheiden wollen«, sagte Schmitt-Lang. Sie warf der Regierung vor, sich »unter dem Deckmantel der Mitbestimmung vor der Verantwortung zu drücken«.
SPD will »Zusammenarbeit statt Bevormundung«
Der Abgeordnete Sascha Haas (SPD) wies die Kritik zurück: Man setze »auf Vertrauen in die Schulgemeinschaft statt wie die CDU auf Kontrolle«. SPD und Landesregierung wollten »Zusammenarbeit statt Bevormundung wie die CDU«. Er fügte hinzu: »Und wir setzen auf pädagogische Freiheit statt auf reine Symbolpolitik.« Es gebe »zwei völlig unterschiedliche Vorstellungen davon, wie Bildung im digitalen Zeitalter gestaltet werden kann«.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass digitale Endgeräte künftig geleast werden können. Dies soll sicherstellen, dass alle Schüler mit aktueller Technik arbeiten können. Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 müssen Eltern eine Gebühr von 160 Euro pro Jahr zahlen. Diese deckt die Schulbuchausleihe und die Tablet-Ausleihe ab. Bei den Grundschulen soll die Gebühr niedriger liegen.
Das neue Gesetz regelt auch den Distanzunterricht in Pandemien, bei Hochwasser oder bei Glatteis. Damit sollen künftig Einzelfallentscheidungen von Schulen überflüssig werden. Außerdem wurde die Teilbeschulung – beispielsweise für Jugendliche, die aus medizinischen Gründen nur an Teilen des Unterrichts teilnehmen können – in das Schulgesetz aufgenommen.
Das Gesetz soll ab dem nächsten Schuljahr im Saarland greifen. Die deutschen Bundesländer konnten sich in den vergangenen Monaten noch nicht auf ein einheitliches Vorgehen verständigen. Bundesweit gibt es daher unterschiedliche Regelungen an den Schulen.