Die Grünen-Politikerin Ricarda Lang hat sich dafür ausgesprochen, den Paragrafen zur Politikerbeleidigung abzuschaffen. Dies sei das Ergebnis eines „Erkenntnisprozesses“, den sie in den vergangenen Jahren durchlaufen habe. Die „Ferne von Politik und Bürgern“ sei ein wachsendes Problem. „Wenn ich erst mal voraussetze, dass du einen Knigge-Kurs gemacht haben musst, um mit mir in Kontakt zu treten, dann wird dieser Graben noch viel größer.“
Politiker wie sie selbst, so Lang, sollten nicht alles aushalten müssen, insbesondere keine Gewalt. „Aber wir sollten mehr aushalten als Max Mustermann, und vor allem sollten wir nicht mehr geschützt sein, als es normale Bürgerinnen und Bürger sind“. Die Entscheidung des Bundestags im Jahr 2021, die Beleidigung von „Personen des politischen Lebens“ nach dem Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs schärfer zu ahnden als die Beleidigung gewöhnlicher Personen, sei rückblickend „ein Fehler gewesen“, sagt die ehemalige Grünen-Vorsitzende im Podcast „Ist das gerecht?“ der Süddeutschen Zeitung.
Vertreter der Grünen erstatten besonders häufig Anzeige oder Strafantrag nach dem Paragrafen 188
Ricarda Lang ist damit die erste bedeutende Stimme aus der linken Hälfte des Parteienspektrums, die sich dieser politischen Forderung anschließt. Bislang war die Forderung hauptsächlich vonseiten der Union, der FDP und der AfD erhoben worden. So hatte sich der CDU-Fraktionschef Jens Spahn zu Beginn dieses Jahres in einem Interview mit der SZ dafür ausgesprochen, den Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen: „Die Idee war, Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen. Entstanden ist aber der Eindruck: Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“
Auch die sächsische Justizministerin Constanze Geiert und ihr Amtskollege Moritz Oppelt aus Baden-Württemberg (beide CDU) forderten unlängst, der Bundestag solle diesen Spezialparagrafen zurücknehmen oder jedenfalls stark einschränken. „Für Spitzenpolitiker braucht es keine Sonderregelung im Strafrecht“, sagte Geiert. Auf der Justizministerkonferenz, die am vergangenen Freitag in Hamburg endete, hatten Vertreter von SPD und Grünen allerdings gebremst und an dem besonderen Schutz für Politiker prinzipiell festgehalten.
Vertreter der Grünen erstatten besonders häufig Anzeigen oder Strafanträge nach dem Paragrafen 188. Unter ihnen war 2024 auch der damalige Vizekanzler Robert Habeck (Grüne), der von einem Bürger im Netz als „Schwachkopf“ verspottet worden war. In der Folge veranlasste die bayerische Justiz eine Hausdurchsuchung bei diesem Bürger, der im Netz vielfach durch rechtspopulistische Posts aufgefallen war. Diese harte Reaktion wirkte damals auf viele Beobachter überraschend und überzogen.
Ricarda Lang, frühere Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen
Man müsse aufpassen, warnt nun Ricarda Lang, dass man Kritik nicht vorschnell als „Hetze“ bezeichnet, nur weil sie aus einer politischen Richtung komme, die einem „nicht übermäßig sympathisch“ sei. Ein Wort wie „Schwachkopf“ strafrechtlich zu ahnden, sei falsch. „Nicht jede Kritik an den Grünen ist Hass und Hetze, und nicht jede Kritik an einer Politikerin wie mir ist Frauenfeindlichkeit.“ Mit einer überzogenen Strafverfolgung erweise man dem wichtigen Anliegen, Politiker und Politikerinnen besser vor Gewaltdrohungen zu schützen, einen „Bärendienst“.
„Ich weiß, dass es bei vielen Progressiven eine Zurückhaltung gibt bei diesem Thema, weil das als ein Thema gesehen wird, das sehr stark von der rechten Seite besetzt wird“, sagte Lang mit Blick auf die AfD oder auch den neuen FDP-Chef Wolfgang Kubicki, der besonders prononciert für eine Abschaffung des Paragrafen 188 wirbt. „Ich glaube nur, dass es falsch wäre, das Thema deshalb zu meiden.“
Die Möglichkeit, Machtkritik auch mit scharfen Worten zu üben, sei auch für ein progressives Staatsverständnis zentral. Besonders wenn man sich vor Augen führe, wie schnell sich politische Machtverhältnisse verändern können. „Es muss mir niemand erzählen, dass die AfD, wenn sie an der Macht wären, nicht die Erste wären, die in härtestem Maße gegen Kritiker, gegen Linke, gegen Journalisten vorgehen würden. Aber gerade deshalb sollte ich ihnen doch nicht die Mittel dafür an die Hand geben, auch Kritik unterbinden zu können.“
Viel wichtiger als eine strafrechtliche Verfolgung von Catcalling sei eine gesellschaftliche Debatte darüber
Im Hinblick auf die Meinungsfreiheit gibt es mitunter auch Kritik am Selbstbestimmungsgesetz, das ein wichtiges politisches Anliegen der Grünen in der vergangenen Legislaturperiode war. Lang räumte ein, dass man dieses Gesetz teils kritisch sehen könne. Nach einer Klausel des Selbstbestimmungsgesetzes kann es mit einem Bußgeld bis zu 10 000 Euro geahndet werden, wenn jemand eine Transperson öffentlich an ihr früheres Geschlecht erinnert und damit zwangsweise „outet“. Dieses Bußgeld sei „sehr weitgehend“, sagte Ricarda Lang.
Transfeindlichkeit sei ein sehr reales Problem, das auch zunehme. Gleichzeitig habe sich die Politik womöglich zu sehr „angewöhnt“, zur vermeintlichen Lösung von Problemen schnell neue Strafen einzuführen. Das zeige auch die aktuelle Debatte um das sogenannte Catcalling, also sexistische Sprüche, die Frauen als belästigend erleben. Derzeit arbeitet das Bundesjustizministerium an einem Entwurf für einen eigenen Straftatbestand gegen Catcalling. Welche Formen von sexistischen Äußerungen dann unter Strafe gestellt werden sollen, ist noch ungewiss.
Ricarda Lang merkte an: Viel wichtiger als eine strafrechtliche Verfolgung solcher Sprüche sei eine gesellschaftliche Debatte darum, wie man Sexismus besser ächten und Zivilcourage üben könne. Manchmal werde eine solche Debatte durch eine simple Gesetzesänderung sogar „vorschnell beendet“.
Nach der Justizministerkonferenz, bei der Unionspolitiker ihre Kritik am Paragrafen der Politikerbeleidigung wiederholt hatten, signalisierte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, kürzlich im Gespräch mit der SZ, sie sei bereit, über eine Reform des Paragrafen 188 zu sprechen – aber nicht bereit, ihn abzuschaffen.









English (US) ·