Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat und ist grundsätzlich für alle Bürger und Haushalte verpflichtend, die über Radio-, Fernseh- oder Internetzugang verfügen. Nun steht eine Reform des Rundfunkbeitrags an: Die Beitragshöhe soll zwar unverändert bleiben, allerdings werden neue Regeln für die Zahlungsmethoden eingeführt. Besonders Bürger, die ihren Beitrag bislang per Überweisung bezahlen, sollten sich auf Änderungen einstellen.
Denn seit dem 2. Juni 2025 stellt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio das bisherige Zahlungsverfahren um. Wer bislang per Überweisung bezahlt, bekommt keine regelmäßigen Zahlungsaufforderungen per Post mehr. Stattdessen verschickt der Beitragsservice künftig nur noch eine einmalige Zahlungsaufforderung.
Was ist eine Einmalzahlungsaufforderung?
Bürger erhalten nun nur noch einmalig einen Brief, in dem ihr individueller Zahlungstermin steht. Dieser Termin gilt für alle folgenden Jahre – eine erneute Erinnerung erfolgt nicht. Im Schreiben befinden sich also alle innerhalb des Kalenderjahres fälligen Zahlungstermine. Diese Termine wiederholen sich jedes Jahr und bleiben bis auf Weiteres gültig. Erst wenn sich die Beitragshöhe ändert oder das Einzugsverfahren angepasst wird, wird ein neuer Brief versendet. Das neue Verfahren soll nachhaltiger und kosteneffizienter sein. Auch die stark gestiegenen Preise für Papier und Porto spielen eine Rolle.
Wann erhalten Sie die Einmalzahlungsaufforderung?
Die Zahlungsaufforderung für die Einmalzahlung verschickt der Beitragsservice schrittweise an alle, die ihren Rundfunkbeitrag per Überweisung zahlen. In der Regel soll bis zum nächsten Zahlungstermin die schriftliche Zahlungsaufforderung da sein. Die ersten Empfänger haben das Schreiben bereits erhalten. Wichtig dabei ist, dass sich bis zum Erhalt der Einmalzahlungsaufforderung erstmal nichts ändert.
Was passiert bei Zahlungsverzug?
Mit der Reform übernehmen die Zahler die Verantwortung, ihre Beiträge pünktlich zu überweisen. Der Rundfunkbeitrag ist laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (§ 10) von sich aus, also ohne extra Aufforderung, zu zahlen. Wer eine Zahlung trotzdem mal vergisst, sollte sie umgehend nachholen. Dafür bleiben vier Wochen ab Fälligkeit Zeit; der Beitragsservice muss auch dazu keine Zahlungserinnerung schicken.
Wer nicht rechtzeitig zahlt, erhält einen Festsetzungsbescheid. Er enthält einen Säumniszuschlag von einem Prozent der offenen Beitragssumme, mindestens aber acht Euro. Auch dieser Beitrag sollte schnell beglichen werden. Solange das Beitragskonto einen Rückstand aufweist, kommen mit jedem neuen Zahlungstermin weitere Säumniszuschläge hinzu. In manchen Bundesländern fallen zusätzlich Mahngebühren an. Die genauen Regeln unterscheiden sich jedoch je nach Bundesland. Durch eine versäumte Zahlung verschieben sich die Folgetermine nicht.
SEPA-Lastschrift als gute Alternative
Der Beitragsservice selbst empfiehlt Bürgern das Lastschriftverfahren, denn damit könnten Zahlungstermine nicht verpasst werden. Außerdem gilt dieses Verfahren als sicher und bequem und kann jederzeit widerrufen werden. Die Zahlungsart lässt sich online per Formular auf der Website des Beitragsservice ändern.
Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich bargeldlos zu zahlen. Personen ohne Girokonto können nach Antragstellung den Beitrag auch bar entrichten. Dafür sollte eine Anfrage beim Bürgerservice gestellt werden und Nachweise von mindestens zwei Ablehnungsschreiben von zwei unterschiedlichen Geldinstituten beigelegt sein, die nicht älter als ein Jahr sind.
Bürger haben bei der Zahlung weiterhin mehrere Möglichkeiten: jährlich zum 1. Januar (220,32 Euro für zwölf Monate), halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli (jeweils 110,16 Euro für sechs Monate) oder vierteljährlich zum Ersten eines Quartals (jeweils 55,08 Euro für drei Monate).