Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule: „Das Thema wurde bei uns schlicht verschlafen“

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Viel Zeit bleibt nicht mehr: Ab Sommer 2026 gilt für alle Kinder, die neu eingeschult werden, ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auch in der Grundschule – so beschlossen 2021 von der damals regierenden großen Koalition. Die Zeiten sollen enden, in denen eben noch das Kita-Kind bis nachmittags gut betreut war, nach der Einschulung aber plötzlich um 12 Uhr hungrig daheim vor der Tür steht. Gerade in ländlichen Regionen ist das für viele Eltern ein Problem.

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