Der Rechnungshof von Berlin hat in seinem Jahresbericht 2024 den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) kritisiert. Beanstandet wird, dass der RBB zu hohe Verpflichtungen für die Altersversorgung eingegangen ist. Dies werde künftig zu einer Verringerung der Liquidität führen. Der Anteil der Pensionsrückstellungen an der Bilanzsumme hat sich von rund 60 Prozent im Jahr 2017 auf rund 84 Prozent im Jahr 2022 erhöht. „Die Aufwendungen für die Pensionsverpflichtungen haben sich negativ auf die Höhe des Eigenkapitals ausgewirkt. Fast das gesamte Vermögen des RBB ist in zukünftigen Pensionsverpflichtungen gebunden“, schreibt der Rechnungshof. Der RBB habe diese Verpflichtungen nicht ausreichend finanziert. Vielmehr habe der RBB den Deckungsstock mit zu geringen Mitteln ausgestattet. „Die Deckungsstocklücke ist seit dem Jahr 2017 von rund minus 64 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 auf rund minus 143 Millionen Euro kontinuierlich gestiegen.“
Darüber hinaus kritisiert der Rechnungshof die Geldanlage der Rundfunkanstalt: „Der Masterfonds des RBB hat die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgegebene Rendite im Durchschnitt des Zeitraums 2017 bis 2022 nicht erreicht.“ Der RBB habe zwar bei seinen Aktien einige Anpassungen der Anlagestrategie vorgenommen, um Renditeerwartungen zu verbessern. Allerdings habe der RBB alternative Anlagestrategien nicht vertieft geprüft. „Der RBB hat keine Änderungen vorgenommen, die zu einer höheren Renditeerzielung führten. Er hat damit die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nur unzureichend beachtet.“
Der RBB weist darauf hin, dass die schlechte Rendite vor allem durch Kursverluste im Kalenderjahr 2022 beeinflusst worden sei. Für die Beurteilung des Erfolgs einer langfristig orientierten Anlagestrategie sei grundsätzlich der längstmögliche Betrachtungszeitraum aussagekräftiger als ein Teilzeitraum. So verweist der RBB darauf, er habe im Zeitraum 2011 bis 2022 eine Rendite von jährlich 3,05 Prozent erwirtschaftet. Zudem legt der RBB dar, dass er Tarifverträge zur Altersversorgung nicht als Einzelanstalt abschließe. Üblich sei, dass ein Tarifvertrag von allen Rundfunkanstalten der ARD gemeinsam verhandelt und geschlossen werde. Der RBB wolle jedoch in Zukunft bei anstaltsübergreifenden Verhandlungen zu Tarifverträgen der Altersversorgung darauf hinwirken, dass diese sich an den Erwartungen des Rechnungshofs orientierten.
Die Intendantin des RBB, Ulrike Demmer, äußerte sich gestern auch zu einem bereits im Oktober veröffentlichten Bericht des Rechnungshofs über das gescheiterte Projekt „Digitales Medienhaus“. „Für den RBB bleibt ein finanzieller Verlust von rund 6,9 Millionen Euro“, sagte Demmer. Man könne und werde Lehren für die Zukunft ziehen. Geschaffen würde nun eine Regelung für Baumaßnahmen, die sich am Regelwerk der Senatsverwaltung orientiere. Risikohaltige Verfahren sollen vermieden, belastbare Kostenobergrenzen in Planungsaufträgen verbindlich vereinbart werden.