Rainer Maria Woelki: Staatsanwaltschaft Köln stellt Verfahren gegen Kardinal ein

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Fahrlässige falsche Angaben

Die Ermittlungen haben laut Staatsanwaltschaft ergeben, dass Woelki durchaus falsche Angaben gemacht hat. Dies habe er aber nicht mit Vorsatz, sondern fahrlässig getan.

So hatte Woelki beteuert, erst im Juni 2022 erstmals mit Missbrauchsvorwürfen gegen den früheren Sternsinger-Chef Winfried Pilz (1940–2019) befasst gewesen zu sein. Tatsächlich wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft aber durch seine WhatsApp-Kommunikation belegt, dass er sich spätestens 2019 konkret mit dem Fall auseinandergesetzt hatte. Dass er sich aber bei der Abgabe seiner Versicherung an Eides statt dazu im Jahr 2022 noch konkret daran erinnert habe, könne ihm letztlich nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden.

Chatnachrichten belegten, dass er sich in diesem Punkt selbst unsicher gewesen sei. Er habe dann aber einfach »aufs Geratewohl»« behauptet, erstmals im Juni 2022 damit befasst gewesen zu sein. Damit habe Woelki die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten »pflichtwidrig verletzt«, so die Staatsanwaltschaft.

Durchsuchungen des Wohnsitzes

Ebenso habe Woelki in einer Vernehmung vor dem Landgericht Köln 2023 eine Aussage gemacht, die als »objektiv unwahr« anzusehen sei. Auch dabei ging es um die Frage, wann Woelki von sexuellen Übergriffen eines Pfarrers erfahren hatte. Woelkis Aussage, in diesem Zusammenhang einen Brief zwar unterzeichnet, aber nicht gelesen zu haben, sei »aufgrund zahlreicher Indizien widerlegt«, stellte die Staatsanwaltschaft klar. Ein vorsätzliches Handeln sei aber auch in diesem Fall nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen.

Maßgeblich für die Entscheidung, keine Anklage gegen Woelki zu erheben, war nach Angaben der Staatsanwaltschaft, dass der 68 Jahre alte Geistliche bislang »strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten« sei. Mit dem Ermittlungsverfahren seien für ihn zudem besondere Belastungen verbunden gewesen. Im Zuge der Ermittlungen war im Sommer 2023 sogar sein Wohnsitz, das Erzbischöfliche Haus in Köln, durchsucht worden.

Das Landgericht Köln hat der jetzt gewählten Verfahrensweise der Staatsanwaltschaft seine Zustimmung erteilt. Auch Woelki habe der Verfahrensweise zugestimmt, so die Staatsanwaltschaft.

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