Podcast: „Auf den Punkt“: AfD-Urteil: Können AfD-Landesverbände trotzdem verboten werden?

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Laut einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln darf der Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Gericht sieht nur Teile der Partei als extremistisch an, aber nicht die ganze Partei, sagt Ronen Steinke, Jurist und Politik-Redakteur im Berliner SZ-Büro. Es sei richtig, dass eine pauschale Einschätzung als rechtsextremistisch nicht gerechtfertigt sei.

„Dass ein Geheimdienst eine Partei, die am politischen Wettbewerb teilnimmt und der so viele Menschen auch ihre Stimme geben, ausspionieren darf, das ist ein Eingriff ins demokratische Spiel der Kräfte“, sagt Steinke. „Und das will schon gut überlegt und gut geprüft sein.“ Ein Verbotsverfahren gegen die AfD sei durch das Urteil nicht einfacher geworden, aber womöglich könnten einzelne extremistische Landesverbände verboten werden.

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Zum Weiterhören und -lesen:

Hier lesen Sie eine ausführliche Analyse der Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zur AfD.

Einen Kommentar von Ronen Steinke zu der Causa finden Sie hier.

Einen Überblick über die AfD-Anstellungen von Familienmitgliedern und Bekannten auf Kosten der Steuerzahler lesen Sie hier.

Steinkes SZ-Podcast „Ist das gerecht?“ mit Ex-Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio über Meinungsfreiheit finden Sie hier.

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