Phantom Palantir: Bundesregierung bremst bei neuer Analysesoftware fürs BKA

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In der Debatte über den Einsatz von Analysesoftware bei deutschen Sicherheitsbehörden gibt es aus Berlin verstärkt unverbindliche Bescheide. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ließ in der Vergangenheit Sympathien für das US-Unternehmen Palantir erkennen. Doch das von ihm geführte Haus und die Bundesregierung als Ganze üben sich in demonstrativer Zurückhaltung. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion stellen sie klar, dass eine Entscheidung über die Beschaffung einer spezifischen Softwarelösung für das Bundeskriminalamt (BKA) oder die Bundespolizei noch immer nicht gefallen ist.

Damit tritt die Regierung vorerst auf die Bremse, was die weitreichenden Pläne zur KI-gestützten Big-Data-Analyse angeht. Statt einer schnellen Lösung von der Stange verfolgt der Bund einen anderen Pfad: Im Rahmen des Bund-Länder-Programms P20 sei der Aufbau von Fähigkeiten zur Auswertung und Analyse im Rahmen eines modularen Ansatzes beschlossen worden, schreibt das federführende Bundesinnenministerium. Die benötigten technologischen Kapazitäten sollen demnach über eine Kombination einzelner Bausteine bereitgestellt werden.

Mit diesem Ansatz reagiert die Regierung auf die Kritik bezüglich der Abhängigkeit von US-Technologie wie Palantir sowie der mangelnden Transparenz proprietärer Algorithmen. Die genaue Ausgestaltung dieses Baukastens befindet sich laut Regierungsangaben allerdings weiter im fachlichen Prüfprozess.

Die Fragesteller hatten gezielt auf die Vorteile der Palantir-Software abgehoben, die bereits in Ländern wie Bayern oder Hessen im Einsatz ist. Dort wird die Technologie genutzt, um riesige Datenmengen aus heterogenen Quellen – von Polizeidatenbanken bis zu Social-Media-Profilen – in Sekundenschnelle zu verknüpfen. Befürworter versprechen sich davon eine effizientere Terrorabwehr. Doch die Bundesregierung weigert sich in ihrer Auskunft, eine Bewertung der Leistungsfähigkeit von Palantir vorzunehmen. Sie prüfe fortlaufend und ergebnisoffen, orientiert an fachlichen Anforderungen sowie rechtlichen Vorgaben.

Heikel bleibt die Verfassungskonformität. Das Bundesverfassungsgericht zog 2023 enge Grenzen für die automatisierte Datenanalyse, um Unbeteiligte zu schützen. Die Exekutive verweist hierzu auf neue Gesetzentwürfe, die diese Vorgaben umsetzen sollen. Auch die Einstufung als Hochrisiko-Anwendung gemäß dem AI Act bleibt eine Hängepartie: Da konkrete Leitlinien der EU-Kommission noch ausstehen, sei eine abschließende behördliche Bewertung spezifischer Software derzeit nicht möglich. Solange der „modulare Ansatz“ im Planungsstadium bleibt, operieren BKA und Bundespolizei in einem technologischen Wartesaal. Der politische Preis für den Einzug von US-KI in deutsche Behörden ist derzeit offenbar so hoch, dass die Exekutive lieber auf Sicht fährt.

(kbe)

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