Transparenz unter Beschuss: Wie Bundesländer das Auskunftsrecht aushöhlen

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Die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns steht vor einer Zerreißprobe. Was Anfang 2025 auf Bundesebene am Widerstand der Zivilgesellschaft scheiterte, kehrt durch die Hintertür der Landesgesetzgebungen zurück. Voriges Jahr legte es CDU-Verhandlungsführer Philipp Amthor darauf an, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes faktisch abzuschaffen. Nun erfolgt die Demontage der Transparenzrechte schrittweise in den Ländern. Den Anfang machte Berlin: Die schwarz-rote Koalition entkernte vorige Woche unter dem Banner des Katastrophenschutzes das Berliner IFG.

Der Hauptstadt-Fall zeigt ein Muster, das in anderen Bundesländern Schule zu machen droht. Als Reaktion auf Anschläge auf die Strominfrastruktur drückte der Senat im Abgeordnetenhaus Änderungen durch, die weit über den Schutz kritischer Anlagen hinausgehen.

Zehn neue Ausnahmetatbestände erschweren den Zugang zu Informationen in Sektoren wie Verkehr, Energie, Kultur und Finanzen. Nur die Kulturverwaltung ist ausgenommen, in der Rechercheure vom Portal FragDenStaat jüngst mithilfe des Auskunftsrechts eine Fördermittelaffäre der Berliner CDU aufdeckten.

Dieser Dammbruch wirkt laut FragDenStaat wie ein Startsignal für Schleswig-Holstein, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. In Kiel plant die schwarz-grüne Landesregierung, den Kreis auskunftspflichtiger Stellen zu beschneiden. Sparkassen, Kreditinstitute sowie Kammern und Berufsverbände sollen komplett aus der Transparenzpflicht fallen. Datenschützer kritisieren zudem das Vorhaben, bei angeblich missbräuchlichen Anfragen die Identität der Absender einzufordern. Das untergräbt das Prinzip der anonymen Behördenanfrage und schreckt Whistleblower sowie Journalisten ab. Auch der Verfassungsschutz soll in Schleswig-Holstein künftig ganz im Verborgenen agieren.

In Thüringen zeichnet sich ein Angriff auf die proaktive Transparenz ab. Ein Gesetzentwurf der von CDU, SPD und BSW getragenen Landesregierung sieht vor, Veröffentlichungspflichten für Kommunen zu reduzieren. Dokumente, die bisher von Amts wegen zugänglich waren, verschwinden wieder in den Schubladen. Ferner soll die Landesdatenschutzbehörde als Instanz zur Durchsetzung von Informationsrechten geschwächt werden.

In Mecklenburg-Vorpommern hat die SPD-Linke-Regierung vor, das Recht auf Information an die Meldebescheinigung zu koppeln. Nur wer seinen Erstwohnsitz im Land hat, darf künftig Anfragen stellen. Das würde einen Grundsatz der Informationsfreiheit abschaffen, da staatliches Handeln von allgemeinem öffentlichem Interesse und nicht an geografische Grenzen gebunden ist. Überregionale Medien oder Transparenzinitiativen würden ausgesperrt.

Die Argumentationsmuster der Regierungen gleichen sich: Sicherheitsbedenken und Entlastung der Verwaltung rechtfertigen den verwehrten Blick in die Akten. Doch wenn der Zugang zu Daten über Wasserversorgung, Finanzen oder Telekommunikation zur Geheimsache wird, schwindet die Basis für eine informierte Debatte.

(wpl)

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