Es ist ein Fall, der eine Woche nach dem Urteil noch immer Gesprächsstoff liefert: Weil er seine Freundin bei einer Tour auf den Großglockner zurückließ und die Frau starb, wurde in Innsbruck Alpinist Thomas P. wegen grober Fahrlässigkeit zu fünf Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt. Der Richter, selbst Bergretter, sah es als erwiesen an, dass der 37-Jährige bei der Tour die Führung hatte und für den Tod seiner ungeübteren 33-jährigen Begleiterin verantwortlich ist.
Seitdem wird heftig diskutiert: Ist das Urteil zu milde – oder greift die Justiz hier unzulässig in private Bergtouren ein, bei denen doch jeder eigenverantwortlich unterwegs ist? Eine emotional aufgeladene Fragestellung, sowohl juristisch als auch moralisch.
In Österreich bestimmten Prozess und Urteil tagelang die Schlagzeilen. Kronen Zeitung, Standard und Presse begleiteten die Verhandlung mit Live-Tickern, ORF und Servus TV berichteten in den Verhandlungspausen aus dem Gericht. Selbst New York Times und Guardian schickten Reporter. Im Publikum des Schwurgerichtssaals, in dem auch die Prozesse gegen René Benko und Jimi Blue Ochsenknecht stattgefunden hatten, saßen auffallend viele Menschen in Funktionskleidung. Auf Monitoren waren Schlüsselstellen der Route über den Stüdlgrat eingeblendet, während draußen dichter Schneefall einsetzte.
Vor Gericht ging es um die Frage, was bei der Tour im Januar 2025 schiefgelaufen war. Die Antwort: nahezu alles. Thomas P. wurde eine Reihe von „Sorgfaltswidrigkeiten“ angelastet. Die Tour sei unzureichend geplant gewesen, die Ausrüstung seiner Freundin ungeeignet, als Verpflegung hatten die beiden nur eine Tüte Gummibären dabei. Trotz der offensichtlichen Überforderung habe Thomas P. nicht rechtzeitig umgedreht. Er habe Anrufe der Bergrettung ignoriert, den Notruf viel zu spät abgesetzt und Kerstin G. schließlich bei starkem Wind und Minusgraden allein auf dem Grat zurückgelassen – ohne Biwaksack oder Rettungsdecke, obwohl beides in ihrem Rucksack gewesen sei.
Zwar wurden 15 Zeugen gehört und alpine Details minutiös rekonstruiert, doch blieben Fragen offen. Vor allem die psychologische Motivation des Angeklagten wurde nicht geklärt: Warum stieg er weiter auf, obwohl seine Partnerin längst an ihre Grenzen gekommen war? Warum lehnte er Hilfe ab? Wo ist seine GoPro-Kamera geblieben? Gab es einen Streit? Vor Gericht wirkte der Angeklagte seltsam unempathisch, er nahm alles regungslos hin. Selbst als Fotos seiner Freundin eingeblendet wurden, die erfroren am Seil hing, zeigte er keine Regung. Ein psychologisches Gutachten wurde nicht eingeholt.
Der Fall wird die Bergsteiger-Szene und die Justiz weiter beschäftigen, sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt. Für Thomas P. könnte das riskant werden – eine höhere Strafe ist nicht ausgeschlossen. Unabhängig vom Ausgang lassen sich jedoch Lehren ziehen: Erfahrene Bergsteiger müssen sich immer den Schwächeren anpassen. Rettungsdecke und Biwaksack gehören in jeden Rucksack. Umkehren am Berg ist keine Schwäche, sondern oft die einzig richtige Entscheidung – und kann Leben retten.
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